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Ist es nun §613a BGB oder nicht?

B
baccus
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Leute, unsere GL teilte uns mit O_TON wir haben einen Betriebsübergang nach §613aBGB Bei uns findet aber ein sogenannter Formwechsel statt. Rechtswirksam mit dem Eintrag ins Handelsregister.

Entsprechendes gilt bei einem Formwechsel des Unternehmens (z.B. Umwandlung des Unternehmens von einer GmbH in eine Aktiengesellschaft; siehe Umwandlung von Unternehmen). Auch hier scheidet eine Anwendung des § 613a BGB aus. Das heißt, die bisher geltenden arbeitsrechtlichen Regelungen gelten unverändert weiter

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Community-Antworten (9)

B
biberrat

25.05.2007 um 13:20 Uhr

Hallo Bacchus,

so ganz habe ich nicht verstanden , was du wissen möchtest.

Ich versuchs trotzdem:

Nach § 194 UmwandlungsG ist der BR spätestens einen Monat vor

der Versammlung der Anteilseigner, welche den "Formwechsel"

beschliessen soll, zu informieren.

D.h. Vorlage des Umwandlungsbeschlusses durch den AG an BR

anschliessend Prüfung über einen Anwalt was es ist und

welche Auswirkungen er auf die AN hat.

Das heisst ihr sitzt da mit im Boot.

Gruß

Biberrat

B
baccus

25.05.2007 um 15:59 Uhr

Hallo Biberrat, sind wieder einige Zeilen verschwunden. also hier nochmal zum besseren Verständnis, die GL hat uns eine Umwandlung nach § 613 a BGB angekündigt. Bei uns ist das lediglich ein Formwechsel. von einer Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) zu einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) dann ist das doch eigentlich kein 613 a oder? Wenn doch, was muss ich auf jeden Fall beachten und gibt es irgentwelche Fristen. Gibt es Änderungskündigungen usw...? Wie gesagt es ist nur ein Formwechsel. Gruß baccus

P
paula

25.05.2007 um 16:58 Uhr

So wie du das jetzt schilderst würde ich auch keinen § 613a BGB sehen. Aber manchmal laufen solche Umwandlungen wie folgt. Es gibt den bisherigen AG. Sagen wir mal das ist wie bei Euch eine KGaA. Dann wird eine neue GmbH gegründet und eine logische Sekunde später überträgt die KGaA den Betrieb. Dann ist es ein § 613a. Es kommt also genau darauf an was passiert.

B
biberrat

25.05.2007 um 17:02 Uhr

Hallo Baccus,

Paula hat recht und jetzt ist auch klar zu verstehen was du wissen

möchtest. Ändert sich nur die Unternehmensform kein 613a.

Anschliessender Verkauf 613 a.

Gruß

Biberrat

W
Waschbär

25.05.2007 um 17:08 Uhr

Baccus,

gehe mal zu dem link , dort findest Du etwas zum Thema :-)

http://www.waf-seminar.de/content/seminare/showDetail.php?type=inhalt&term=8812&thirdNav=detail

B
baccus

25.05.2007 um 19:04 Uhr

Hallo ihr Lieben, Biberrat, Paula, und Waschbär ich danke euch für euere Antworten, sind wie immer hilfreich. jetzt habe ich noch was, bin ja noch nicht so lange in diesem Forum wie ist es möglich,daß ich solche E-Mails an meine Adresse bekomme? Liebe/r baccus,

am 25.05.2007 - 14:35 hat Ihnen der Teilnehmer "pimmelimpo" zu Ihrem Beitrag im W.A.F.-Betriebsräte-Forum folgenden Nachricht vertraulich geschrieben:

ihr seit alle voll im Arsch !

wie geht sowas??? Gruß

L
Lotte

25.05.2007 um 19:12 Uhr

Baccus, siehste, so geht es. Verstanden?

Vielleicht sollte in diesem Punkt wirklich was geändert werden, damit das nicht mehr so einfach möglich ist. Aber andererseits, kommt sowas kaum vor. Zum Glück.

M
Mona-Lisa

25.05.2007 um 19:17 Uhr

@baccus, ignorier diesen Idioten und lösch die e-mail. Es gibt nun mal leider Mitmenschen, die mit dem D-Zug durch die Kinderstube gefahren sind und keinen Anstand besitzen.

Aber wie Lotte schon sagte: kommt zum Glück selten vor!

W
Waschbär

25.05.2007 um 20:41 Uhr

Mona und lisa, wie mit dem D-Zug ??? Durch die kinderstube ? Geht das denn so einfach ?? Darf die Bundesbahn einfach so Gleise duch eine Wohnung legen ? Oder hat da dem Kind einfach eine "etwas" zu grosse Modelleisenbahn Geschenkt ??

Ihr habt merwürdige sachen bei euch, wie gut das es bei Packer im Frühbeet schön rühig ist ! :-))

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