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Betriebszugehörigkeit für Jubiläen...

A
aakw77
Jul 2019 bearbeitet

Hallöle... In unserem Betrieb gibt es derzeit Unstimmigkeiten darüber, ob die Ausbibildung zur Betriebszugehörigkeit beim 25 Jährigen Jubiläum dazu zählt. Die Kollegin hat im Oktober 1994 die Ausbildung begonnen, Sept. 97 beendet und ohne Pause am 1. Okt 97 die Arbeit ausgelernt fortgeführt. Wenn die Ausbildung nun mitzählt hätte sie am 1.10. diesen Jahres 25 jähriges Dienstjubiläum. Hat da jemand es was schriftliches dazu?

Danke

1.50605

Community-Antworten (5)

M
Matze

24.07.2019 um 11:50 Uhr

Je nachdem, was jubiliert wird. Bei uns wird nicht die Tätigkeit mit Berufsabschluss, sondern die Zugehörigkeit zum Betrieb geehrt. Da gehört natürlich auch die im Betrieb vollzogene Ausbildung dazu!

C
Cyber99

24.07.2019 um 11:57 Uhr

Grundsätzlich steht es dem Arbeitgeber frei, festzulegen, wann Dienstjubiläen gefeiert werden, und welche Zeiten er anrechnet. Ein Kölner Versender von Karnevalsartikeln würde vermutlich Jubiläen im 11. und 22. Jahr der Betriebszugehörigkeit feiern. Ich sehe den Betriebsrat allerdings gem. §87 Abs. 1 Nr. 10 in der Mitbestimmung, wenn Jubiläumszuwendungen gewährt werden. Da könnte man eine schöne BV dazu machen und dort dann auch festlegen, ab wann die Berechnung der Zugehörigkeit beginnt.

P
Pjöööng

24.07.2019 um 12:06 Uhr

Berufsjubiläen sind ja gesetzlich nicht geregelt, insofern wird man auch nichts (bzw. viel) Schriftliches dazu finden, was einem nichts weiterhilft. Hinzu kommt dann noch dass man häufig mit dem Begriff "Betriebszugehörigkeit" auch noch in Wahrheit eigentlich "Unternehmenszugehörigkeit" meint.

Als Arbeitnehmer(vertreter) würde ich hier wohl argumentieren dass ja die Treue zum Arbeitgeber belohnt werden soll und dass diese mit Eintritt in den Betrieb beginnt. Das Signal dass der Arbeitgeber mit der Nichtberücksichtigung an die aktuellen AzuBis sendet ("Ihr seid nicht betriebszugehörig.") ist natürlich fatal. Die finanziellen Auswirkungen für den Arbeitgeber sind überschaubar. Als Arbeitgeber würde ich mich hier dann wohl auf § 622 BGB stützen...

Aber eigentlich egal: Ihr seid hier doch in der Mitbestimmung, übt sie doch aus!

P
paula

24.07.2019 um 16:44 Uhr

"Als Arbeitgeber würde ich mich hier dann wohl auf § 622 BGB stützen..."

und als AN würde ich dann mit Frau Kücükdeveci kontern ;) http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=72658&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1

passt zwar erst mal nicht so richtig aber zumindest ein Ansatzpunkt für die Diskussion

P
Pjöööng

24.07.2019 um 17:23 Uhr

Sorry, aber das ist ja nicht einmal ein Ansatzpunkt. Da würde ich in der Tat mit großen Augen zurückgucken.

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