Erstellt am 04.01.2008 um 14:36 Uhr von Mimi
Bezahlte Freistellung wird nur für den tatsächlichen Tag des Ereignisses gewährt.
Da hat die Kollegin Pech gehabt ==> oder das Glück, 25 Jahre mit dem gleichen Partner verheiratet zu sein
Erstellt am 04.01.2008 um 14:49 Uhr von ambu
Hallo pit47,
sehe ich anders als Mimi. Wie lautet den der Text des MTV? Steht da Anspruch auf einen oder auf exakt den Tag des Ereigniss???
Bsp: Entbindung der Ehefrau, hier ist in der Regel auch nicht zwingend der Tag der Entbindung als Sonderurlaub/ Freistellung zu gewähren.....
....ist natürlich spekulativ. Denke jedoch hier lohnt sich das Nachlesen.
Gruß ambu!
Erstellt am 04.01.2008 um 15:19 Uhr von hardie
Ich denke, dass hierbei auch das Diskriminierungsverbot nach §4 Abs. 1 des Teilzeit-und Befristungsgesetzes zu beachten wäre und demnach ein Tag frei zu gewähren ist!
Hardie
Erstellt am 04.01.2008 um 15:20 Uhr von pirat
@pit47,
ambu hat Recht....Anspruch auf einen Tag Sonderurlaub....so steht das auch in meinem MTV, und bei uns dürfen sich die Silberhochzeitspaare den Tag aussuchen.
P.s: sowas kann aber auch in einer BV (Jubiläum)geregelt werden.