Freistellung wegen Silberhochzeit TZ-AN
Hallo zusammen, laut unserem MTV hat jeder AN Anspruch auf Freistellung unter Fortzahlung des Lohnes von einem Arbeitstag, wenn er u.a. Silberhochzeit hat. Eine TZ-Kollegin hat nun an einem Dienstag Silberhochzeit, arbeitet aber nur Montags, Mittwochs und Freitags. Kann sie nun die Freistellung am Montag oder Mittwoch nehmen?
Community-Antworten (4)
04.01.2008 um 15:36 Uhr
Bezahlte Freistellung wird nur für den tatsächlichen Tag des Ereignisses gewährt. Da hat die Kollegin Pech gehabt ==> oder das Glück, 25 Jahre mit dem gleichen Partner verheiratet zu sein
04.01.2008 um 15:49 Uhr
Hallo pit47,
sehe ich anders als Mimi. Wie lautet den der Text des MTV? Steht da Anspruch auf einen oder auf exakt den Tag des Ereigniss???
Bsp: Entbindung der Ehefrau, hier ist in der Regel auch nicht zwingend der Tag der Entbindung als Sonderurlaub/ Freistellung zu gewähren.....
....ist natürlich spekulativ. Denke jedoch hier lohnt sich das Nachlesen.
Gruß ambu!
04.01.2008 um 16:19 Uhr
Ich denke, dass hierbei auch das Diskriminierungsverbot nach §4 Abs. 1 des Teilzeit-und Befristungsgesetzes zu beachten wäre und demnach ein Tag frei zu gewähren ist! Hardie
04.01.2008 um 16:20 Uhr
@pit47, ambu hat Recht....Anspruch auf einen Tag Sonderurlaub....so steht das auch in meinem MTV, und bei uns dürfen sich die Silberhochzeitspaare den Tag aussuchen. P.s: sowas kann aber auch in einer BV (Jubiläum)geregelt werden.
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