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Informationspflicht des BR

P7
Peter 75
Jan 2018 bearbeitet

Hallo , ich bin neu nachgerückt im BR. Es gab bei uns einen fall von Diebstahl. Erwischt wurde der Kollege durch eine Kamera die angebracht wurde. Das Gremium wurde darüber nicht informiert. Meine Frage lautet: Muss das ganze Gremium informiert werden oder langt es wenn nur der Vorsitzender informiert werden. Vielen dank im voraus. Peter 75

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Community-Antworten (3)

A
ambu

04.01.2008 um 15:52 Uhr

Hallo Peter,

.."Das Gremium wurde darüber nicht informiert"...

über das Anbringen der Kamera?

Gruß ambu!

P7
Peter 75

04.01.2008 um 21:29 Uhr

Hallo ambu, ja über das Anbringen der Kamera. MFG Peter 75

P
pirat

05.01.2008 um 00:47 Uhr

@Peter 75, § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG gibt dem Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei der Einführung und Anwendung technischer Kontrolleinrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen. Mitbestimmung.......kann nicht durch Info an BRV ausgehebelt werden!

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