Informationspflicht des BR
Hallo , ich bin neu nachgerückt im BR. Es gab bei uns einen fall von Diebstahl. Erwischt wurde der Kollege durch eine Kamera die angebracht wurde. Das Gremium wurde darüber nicht informiert. Meine Frage lautet: Muss das ganze Gremium informiert werden oder langt es wenn nur der Vorsitzender informiert werden. Vielen dank im voraus. Peter 75
Community-Antworten (3)
04.01.2008 um 15:52 Uhr
Hallo Peter,
.."Das Gremium wurde darüber nicht informiert"...
über das Anbringen der Kamera?
Gruß ambu!
04.01.2008 um 21:29 Uhr
Hallo ambu, ja über das Anbringen der Kamera. MFG Peter 75
05.01.2008 um 00:47 Uhr
@Peter 75, § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG gibt dem Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei der Einführung und Anwendung technischer Kontrolleinrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen. Mitbestimmung.......kann nicht durch Info an BRV ausgehebelt werden!
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