Hallo, wir sind eine Städtische Wohnungsgesellschaft mit 42 Beschäftigten und einem 3er BR zum 1.1.08 haben wir eine kleinere Städtische Wohnungsgesellschaft (ca. 70 km entfernt) als "Betriebsteil?" mit 12 Angestellten und einem 1er BR übernommen. Die Wohnungen, Häuser u.ä. bleiben allerdings im Eigentum der anderen Stadt. Wir übernehmen sämtliche Aufgaben und die Kollegen (für mind.1Jahr) Wie lange haben wir Zeit einen GBR zu gründen, ist das überhaupt erforderlich.

MfG Jens BR-Vorsitzender