In welchem Zeitraum muss ein GBR gegründet werden.
Hallo, wir sind eine Städtische Wohnungsgesellschaft mit 42 Beschäftigten und einem 3er BR zum 1.1.08 haben wir eine kleinere Städtische Wohnungsgesellschaft (ca. 70 km entfernt) als "Betriebsteil?" mit 12 Angestellten und einem 1er BR übernommen. Die Wohnungen, Häuser u.ä. bleiben allerdings im Eigentum der anderen Stadt. Wir übernehmen sämtliche Aufgaben und die Kollegen (für mind.1Jahr) Wie lange haben wir Zeit einen GBR zu gründen, ist das überhaupt erforderlich.
MfG Jens BR-Vorsitzender
Community-Antworten (1)
04.01.2008 um 09:45 Uhr
@SWGjens So schnell wie möglich! Der GBR ist eine Pflichtveranstaltung - obwohl es bei Abstimmungen in Eurer Konstellation eine ziemlich einseitige Angelegenheit geben kann.
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