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Amtsniederlegung mit Vorlaufzeit

M
Masibe
Jul 2019 bearbeitet

Hallo, kann ich die Amtniederlegung auch in die Zukunft datieren? ...lege Amt hiermit zum xx.xx.2019 nieder..... es geht um die Betriebsratsmitgliedschaft ( incl. alle daran hängenden Ämter) Ich möchte bereits heute informieren aber einen sauberen übergang gewährleisten.

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Community-Antworten (8)

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celestro

23.07.2019 um 17:24 Uhr

Amt des BRM müßte man nicht ankündigen, weil es da nichts zu übergeben gibt. Bei dem Vorsitz oder dem Stellvertreterposten des BRV könnte man die Neuwahl direkt auf die TO setzen. Da würde es dann also Sinn machen. Aber datieren klingt so nach schriftlich .... sowas braucht man nicht.

C
Cyber99

23.07.2019 um 17:30 Uhr

Welche existenziellen Tätigkeiten hängen denn an Deinem Mandat, die eine vorzeitige Information erfordern?

M
Moreno

23.07.2019 um 17:30 Uhr

Aber verbieten kann es Dir auch keiner! Wenn Du z.B sagst ab Oktober ist für Dich Schluss im BR dann kann sich Gremium und Ersatzmitglied sich ja schon mal vorbereiten.

C
celestro

23.07.2019 um 17:31 Uhr

so gesehen hat moreno natürlich recht.

P
Pjöööng

23.07.2019 um 17:33 Uhr

Selbstverständlich kann man auch zu einem späteren Termin seinen Austritt aus dem BR erklären. Wichtig ist einzig und alleine dass man die Erklärung eindeutig verfasst, also nicht "... habe ich vor ...", sondern; "Hiermit trete ich zum xx.xx.20xx von meinem Betriebsratsamt zurück."

C
Challenger

23.07.2019 um 18:31 Uhr

Hast Du Dir das auch gut überlegt. Denn wenn Du einmal den Rücktritt erklärt hast, gibt es kein ZURÜCK mehr

B
BRHamburg

24.07.2019 um 09:56 Uhr

Natürlich gibt es ein zurück bei der nächsten Wahl.

C
Challenger

24.07.2019 um 16:54 Uhr

Zitat BRHamburg : Natürlich gibt es ein zurück bei der nächsten Wahl.

Logisch. Mit meinem Hinweis, dass es nach einem Rücktritt kein ZURÜCK mehr gibt, meinte ich, dass er nach der Rücktrittserklärung nicht sagen kann, ich hab's mir anders überlegt, ich mache doch weiter.

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