Erstellt am 03.01.2008 um 19:29 Uhr von waschbär
@BrRatten,
na euch geht es wohl auch nicht so recht gut ...??
Aber nun Ja vom § her gibt es da nur das Rest Mandat aber das ist wohl nur Thorie aber aus der Praxis wird berichtet das Du auf den § 22 BetrVG zurückgreifen könntest, der bei dauerhaftem Absinken der Mitgliederzahl des Betriebsrats und notwendiger Neuwahl gemäß §13 BetrVG die Weiterführung der Geschäfte durch das oder die verbliebenen Mitglieder bestimmt. In solchen Fällen kann selbst ein verbliebenes einzelnes Mitglied die Betriebsratsgeschäfte bis zur Neuwahl vollwertig weiterführen. Bei nur vorübergehendem Absinken infolge der beschriebenen Umstände kann entsprechend verfahren werden.
Ich habe noch mehr ... das sende ich dir Huckepack... weil sonst sprengen wir hier den rahmen .-)
Erstellt am 04.01.2008 um 09:05 Uhr von Kölner
@waschbär
...und dennoch wird bei bestimmten Abstimmungen der BR von 'betriebsratten' beschlussunfähig sein. Ich habe mich von 'peanuts' auch überzeugen lassen müssen, dass es "Rumpfmandat" heisst und der BR es damit auch nicht übertreiben darf.
Erstellt am 04.01.2008 um 15:39 Uhr von betriebsratten
@waschbär wie kannst Dus mir direkt schicken? Vorschlag? Möchte natürlich meine Mailaddi hier nicht so öffentlich machen....
Hast leider bei Deiner Antwort nicht das Häkchen gesetzt dass ich diese Antwort nur Dir schicke und nicht dem ganzen Forum....
Erstellt am 04.01.2008 um 17:02 Uhr von betriebsratten
@waschbär...danke...erledigt...
Erstellt am 05.01.2008 um 09:16 Uhr von waschbär
@Kölner,
ich weis der § ist kein Freibrief und er wird vermutlich auch nur bei auflösungen von betrieben greifen.
das sagte ich ja schon in einem anderen Thread aber ggf können die BR ratten mit der Seite was anfangen
@Brratten, kaum zu glauben was Waschbären alles können oder ? .-)
wir waren ja auch die ersten Tellerwäscher auf dem Mond :-()