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Beschlussfähigkeit des BR bei temporär zu wenig Mitgliedern

B
betriebsratten
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Gemeinde, wir sind ein 5er Gremium, ohne Nachrücker. In Urlaubszeiten wird es oftmals knapp, da wir ja für Abstimmungen mindestens 3 sein müssten...trotzdem liegt nach meiner Auffassung kein Grund für Neuwahlen vor (DAS bitte jetzt nicht ausdiskutieren)

Im Kommentar zu §22 habe ich gesehen, dass das Gremium trotzdem beschlussfähig ist, wenn wegen zeitweiliger Verhinderung beschlussunfähigkeit vorliegt, die auch nicht durch Nachrücker (keine vorhanden) geheilt werden kann. Verwiesen wird auf ein Urteil BAG 18.08.82 AP Nr. 24 zu BetrVG 102 1972

Wie ist Eure Meinung? Hat jemand entsprechende Urteile?

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Community-Antworten (5)

W
Waschbär

03.01.2008 um 20:29 Uhr

@BrRatten, na euch geht es wohl auch nicht so recht gut ...??

Aber nun Ja vom § her gibt es da nur das Rest Mandat aber das ist wohl nur Thorie aber aus der Praxis wird berichtet das Du auf den § 22 BetrVG zurückgreifen könntest, der bei dauerhaftem Absinken der Mitgliederzahl des Betriebsrats und notwendiger Neuwahl gemäß §13 BetrVG die Weiterführung der Geschäfte durch das oder die verbliebenen Mitglieder bestimmt. In solchen Fällen kann selbst ein verbliebenes einzelnes Mitglied die Betriebsratsgeschäfte bis zur Neuwahl vollwertig weiterführen. Bei nur vorübergehendem Absinken infolge der beschriebenen Umstände kann entsprechend verfahren werden.

Ich habe noch mehr ... das sende ich dir Huckepack... weil sonst sprengen wir hier den rahmen .-)

K
Kölner

04.01.2008 um 10:05 Uhr

@waschbär ...und dennoch wird bei bestimmten Abstimmungen der BR von 'betriebsratten' beschlussunfähig sein. Ich habe mich von 'peanuts' auch überzeugen lassen müssen, dass es "Rumpfmandat" heisst und der BR es damit auch nicht übertreiben darf.

B
betriebsratten

04.01.2008 um 16:39 Uhr

@waschbär wie kannst Dus mir direkt schicken? Vorschlag? Möchte natürlich meine Mailaddi hier nicht so öffentlich machen....

Hast leider bei Deiner Antwort nicht das Häkchen gesetzt dass ich diese Antwort nur Dir schicke und nicht dem ganzen Forum....

B
betriebsratten

04.01.2008 um 18:02 Uhr

@waschbär...danke...erledigt...

W
Waschbär

05.01.2008 um 10:16 Uhr

@Kölner, ich weis der § ist kein Freibrief und er wird vermutlich auch nur bei auflösungen von betrieben greifen. das sagte ich ja schon in einem anderen Thread aber ggf können die BR ratten mit der Seite was anfangen

@Brratten, kaum zu glauben was Waschbären alles können oder ? .-) wir waren ja auch die ersten Tellerwäscher auf dem Mond :-()

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