5 - Tage - Woche
Guten Abend,
Unser Betrieb ist ein Kino, wir haben 365 Tage im Jahr geöffnet. Unser TV vereinbart eine 5-Tage-Woche. Da neue Filme immer donnerstags starten, ist es in der Kinobrache üblich die Dienstpläne wöchentlich von Donnerstag bis Mittwoch zu erstellen. Nun streiten wir seit einigen Wochen mit unserem AG über die Definition der 5-Tage-Woche. Wir, also der BR, sind der Meinung die 5-Tage-Woche bezieht sich auf Mo - So. Der AG hingegen ist der Auffassung, dass sich die 5-Tage-Woche auf die Dienstplanwoche bezieht.
Vielleicht kann uns jemand helfen.
Community-Antworten (16)
23.07.2019 um 02:06 Uhr
Was ist das Problem?
23.07.2019 um 02:12 Uhr
Mitarbeiter A Arbeitet Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Sonntag Montag Dienstag
Wir sind der Meinung, dass das wegen der 5-Tage-Woche nicht zulässig ist der AG hingegen ist anderer Meinung.
23.07.2019 um 02:18 Uhr
Ihr seid doch in der Mitbestimmung bei Dienstplänen. Warum verhandelt Ihr nicht eine BV über die Verteilung?
23.07.2019 um 02:20 Uhr
Wir haben gehofft, dass es eine gesetzliche Regelung gibt. Dann wird es wohl doch eine BV werden. Trotzdem danke
23.07.2019 um 02:30 Uhr
Seid Ihr wirklich der Auffassung dass der Gesetzgeber das besser regeln kann als Ihr in Eurem Betrieb? Natürlich müsste man jetzt ersteinmal in die Arbeitsverträge schauen, ggf. auch in einem anzuwendenden Tarifvertrag. Aber ich würde mich ersteinmal bei den Kollegen umhören, ob es vielleicht Modelle gibt die ihnen besser gefallen würden. Z.B. öfters mal drei Tage hintereinander frei...
23.07.2019 um 02:35 Uhr
Nein das natürlich nicht. Aber wenn's bereits wäre... Im TV steht nur, dass die 5-Tage-Woche gilt und dass die freien Tage möglichst zusammenhängend sein sollen. Der AV bezieht sich auf den TV.
Dann werden wir mal die Kollegen fragen und dann wohl eine BV ausarbeiten. Ist ja Gott sei Dank §87.
23.07.2019 um 11:54 Uhr
ich würde mal bei der Gewerkschaft nachfragen. Die war ja dabei als der TV verhandelt wurde und wird doch sicher wissen was da gemeint war.
23.07.2019 um 12:05 Uhr
Nach meiner Auffassung bedeutet 5 Tage Woche nur, dass die die wöchentliche Arbeitszeit in 5 Tagen erfüllt werden muss, sonst müsste im TV stehen, wie die 5 Tage Woche laufen soll: Mo - Fr / Di - Sa oder Do - Mi. Und, wie gesagt, ihr seid in der MBbei den Dienstplänen.
23.07.2019 um 12:22 Uhr
bin ganz bei Nicoline! ;-)
23.07.2019 um 12:25 Uhr
Herzlichen Dank für die Antworten
@ganther: Unsere Gewerkschaft ist leider sehr unfähig was das angeht.
@nicoline: OK, das ist auch die Auffassung der AG. Dann werden wir wie schon geschrieben eine BV oder Regelingsabrede zu diesem Thema abschließen. Macht es einfacher.
23.07.2019 um 14:31 Uhr
Wenn ihr etwas für die Beschäftigten erreichen wollt, schließt eine BV ab, keine Regelungsabrede. Eine BV ist einklagbares Recht für den AN, eine Regelungsabrede regelt etwas im Verhältnis zwischen AG und BR und ist für die AN eine wackelige Angelegenheit.
23.07.2019 um 14:55 Uhr
... und im Falle der Nichteinigung entscheidet die Einigungsstelle.
24.07.2019 um 09:52 Uhr
Es sind hier ja schon viele richtige Tipps gegeben worden. Eine Sache noch: Regelt genau was eine Arbeitswoche sein soll (Tipp nehmt sie Zeit Do - Mi), versucht in die BV Zusammenhängende arbeitsfreie Tage festzulegen und das maximal fünf Tage ohne Unterbrechung gearbeitet werden darf.
24.07.2019 um 12:49 Uhr
BRHamburg, es ist nicht geschickt sich widersprechende Forderungén aufzustellen. Aber vielleicht wissen die Betroffenen sowieso besser als Du wie die es gerne geregelt hätten.
24.07.2019 um 19:54 Uhr
@ Pjöööng Die Forderungen widersprechen sich nicht. Aber das du das nicht begreifst wundert hier eh keinen mehr.
25.07.2019 um 00:47 Uhr
Zitat (BRHamburg): " wundert hier eh keinen mehr. "
Nanu? Haben wir hier etwa schon wieder Blockwartwahlen gehabt oder woher nimmst Du das Recht für alle zu sprechen?
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