Hallo Kollegen,

Folgende Frage an Euch Experten.

Wir haben in 2005 eine BV die das Auszahlen des Urlaubsgeld für alle Mitarbeiter des Unternehmens regelt.

Der Anspruch ist im jeweiligen AV des MA geregelt. Lt. BV.

Nun hatten wir einige Langzeitkranke die dieses Jahr, mit Hinweis unseres Personalbüro auf das Entgeltgesetz nur Teile des Vereinbarten UG ausbezahlt bekamen.
Laut BV wird dieser Personenkreis explizit nicht erwähnt. Lediglich alle MA.

Nun meine Frage: Ist das so denn korrekt? Es besteht doch eine BV!

Die BV steht doch in diesem Fall über dem Entgeltgesetz da es günstiger für die MA ist? Oder nicht?
Stichwort Günstigkeitsprinzip.

Unsere gewählter BR weiß es auch nicht.

Die Antworten einzelner BR möchte ich hier gar nicht wieder geben.

Danke im Voraus für Euere Beiträge

Beste Grüße