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Kündigungsfrist eines BR-Mitglieds

G
gärtner001
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

ich bin BR-Mitglied und trage mich zur Zeit mit dem Gedanken meine Firma zu verlassen. Laut meinem für mich geltenden Lohntarifvertrag hätte ich 2 Wochen Kündigungsfrist. Jetzt wurde mir von einem Bekannten gesagt, das ich als BR-Mitglied aber mindestens 2 Monate Kündigungsfrist hätte. Das stände so im Betriebsverfassungsgesetz!? Dort habe ich aber nichts gefunden oder unter den falschen Gesichtspunkten gesucht. Kann mi da mal bitte jemand auf die Sprünge helfen?

Ansonsten allen da draussen ein glückliches und vorallem GESUNDES Neues Jahr

7.94504

Community-Antworten (4)

C
carrie

30.12.2007 um 16:33 Uhr

Hallo Von dieser Kündigungsfrist habe ich auch noch nie etwas gehört, dass wäre ja ein (je nach dem) Vor - oder Nachteil, der nach § 78 BetrVG nicht statthaft ist.

I
Immie

30.12.2007 um 17:09 Uhr

@gärtner001:-) Ist dein "Bekannter" auch BRM?

P
pirat

30.12.2007 um 17:48 Uhr

@gärtner001,

http://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%BCndigungsfristen_im_Arbeitsrecht....

sowas steht nicht im BetrVG, deshalb konntest du es auch nicht finden. Was für dich zählt ist, was im TV oder AV steht.

P
paula

30.12.2007 um 18:13 Uhr

Es gibt keine Norm im BetrVG die so etwas aussagt! Halte Dich an die für dich maßgeblichen Normen (TV oder Einzelvertrag) und kündige entsprechend!

@carrie

Dein Hinweis auf § 78 BetrVG ist aber doch wohl grober Unfug! Wenn es einen § im BetrVG geben würde der eine besondere Kündigungsfrist vorgeben würde könnte hierdrin doch kein Verstoß gegen § 78 BetrVG zu sehen sein. Oder sind ist dann der besondere Kündigungsschutz für BRMs auch nicht wirksam weil es ja § 78 BetrVG gibt. Gesetze sind doch bitte immer in ihrem enstprechenden Kontext zu sehen

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