Sachgrund Arbeitsvertrag
Hallo zusammen,
muss der Sachgrund bei einem befristeten AV mit im Arbeitsvertrag stehen oder reicht es, wenn wir als BR den Sachgrund mitgeteilt bekommen?
Liebe Grüße
Community-Antworten (1)
22.07.2019 um 16:13 Uhr
nelchen, es reicht, wenn der AG im Klagefall nachweisen kann, dass der Sachgrund vorhanden war.Es muss nicht im AV stehen und der BR hat keinen Anspruch auf Mitteilung des Sachgrundes. BAG, Beschluss vom 27. Oktober 2010 – 7 ABR 86/09
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