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Alleingang des Stellv BR Vorsitzenden

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SecMitBi
Jan 2018 bearbeitet

Hallo ! Bin schon etwa 2 Jahre im BR Vertreten. Nun meine Frage : Kurzlich kam heraus das unser Stellv Vorsitzender alleinig einzel personelle Maßnahmen durch geführt hat. Er hat im Namen des Betriebsrates , die personelle Maßnahme(99 BetrVG) unterzeichnet ohne den Rest des BR zu informieren bzw Abzustimmen. Nun haben wir in der Belegschft ziemlich unmut da es mit den Stunden nicht gabz so rosig ausschaut. Die selbe Situation hatten wir schon einmal im BR. Jetzt wird es in der Belegschaft ziemlich unruhig. Können wir das BR Mitglied § 23 BetrVG über eine im Haus vertretene Gewerkschaft aus dem BR ausschliessen lassen. Ebenfalls wurde § 33 auch nicht eingehalten. Darf überhaupt ein einzelnes BR Mitglied alleine entscheidungen fällen , wenn nichts anderes geregelt ist ??.

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Community-Antworten (3)

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pirat

28.12.2007 um 20:58 Uhr

@SecMitBi", .. das unser Stellv Vorsitzender alleinig einzel personelle Maßnahmen ...der Stellvertreter?? Wo war denn eurer BRV? §26(2) BetrVG Betriebsratsvorsitz

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SecMitBi

28.12.2007 um 22:16 Uhr

Erst mal danke für die Rasche antwort :-) Unser BRV war zu diesem Zeitpunkt im Urlaub !!. Es hat uns doch erheblichen schaden bei der Belegschaft gekostet. Dieses Vorgehen unseres BRSTv. Wir haben das aus der Belegschaft gehört , das sie kein Vertrauen mehr in den Betriebsrat haben. Also sollte doch der § 23 In Betracht kommen oder ? ,Wenn dieses über die Gewerkschaft und ein viertel der Belegschaft läuft ?

M
Mona-Lisa

28.12.2007 um 22:41 Uhr

@SecMicBi, was willst du mit dem 23iger? Enthebt ihn seines Amtes (§ 26, Dauer der Amtszeit, Abberufung)! Aber bei euch steckt doch der Wurm viel tiefer......

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