Erstellt am 28.12.2007 um 08:22 Uhr von Mona-Lisa
@stefan,
deine Frage kommt reichlich spät!
Theoretisch kannst du zu diesem Gespräch mitgehen. Voraussetzung ist allerdings, dass die GL nicht's dagegen hat, was ich sehr stark bezweifle... Es könnte dir passieren, dass die dich hochkantig rausschmeissen!
Ihr seid (leider!) nicht mehr zuständig!
Die Kollegen sollen sich nach diesem Gespräch mit der Gewerkschaft in Verbindung setzen!
Aber den Kollegen muss die Zeit als Arbeitszeit bezahlt oder zumindest gutgeschrieben werden und wenn der AG sie schon herpfeift, steht ihnen auch Fahrgeld zu!
Erstellt am 28.12.2007 um 11:11 Uhr von HaveFun
hallo!
habe es leider auch erst gestern erfahren, dass die gl der ausgelagerten firma die ma (diese haben es auch erst gestern erfahren) zu dem gespraech zitiert hat.
ich denke dies geschieht mit absicht, da die gl auch weiss das der brv urlaub hat, etc.
eines habe ich noch vergessen zu sagen, es laeuft noch das verfahren gemeinsamer betrieb, die erste instanz haben wir zwar verloren, haben aber berufung eingelegt
ich denke solange das verfahren nicht abgeschlossen ist darf ich mit zum gespraech ?
danke
gruss stefan
allgaeu
Erstellt am 28.12.2007 um 14:34 Uhr von paula
"ich denke solange das verfahren nicht abgeschlossen ist darf ich mit zum gespraech "
Wenn Ihr dieses Verfahren in der 2. Instanz gewonnen haben solltet, dann hättest Du auch mit hin gedurft. Ihr habt einen ungeklärten Rechtszustand. Da sind leider die ArbG zuständig und das dauert. Das ist also ob Du nun ein MBR für den ausgegliederten Betrieb beim AG geltend machst. Der wird auch einfach entgegenhalten: "Nicht zuständig". Da helfen einem nur die ArbG.
Erstellt am 28.12.2007 um 15:51 Uhr von HaveFun
hallo!
das verfahren in der 2. instanz laeuft noch ist also noch keine entscheidung.
das treffen ist heute abend um 17:30 uhr werde auf jedenfall hinschauen, falls er mich nicht haben will, werde ich sagen dass wir dann das ganze treffen erstmal absagen muessen damit ich das mit einem rechtsanwalt klaeren koennen.
zu personalgespraechen darf man doch jemand mitnehmen egal wen ? dann bin ich halt nicht als br sondern als kollege da ?
das sollte doch auch gehen ?
danke
gruss stefan
allgaeu
Erstellt am 28.12.2007 um 19:34 Uhr von paula
wie ist es denn gelaufen?
zu deinem letzten beitrag:
"falls er mich nicht haben will, werde ich sagen dass wir dann das ganze treffen erstmal absagen muessen damit ich das mit einem rechtsanwalt klaeren koennen."
darauf muss der AG sich nicht einlassen!
"zu personalgespraechen darf man doch jemand mitnehmen egal wen ? dann bin ich halt nicht als br sondern als kollege da ?"
Leider nein! Da gibt es keinen entsprehenden Anspruch eines ANs. Auch der Br darf nicht zu allen Gesprächen mitgenommen werden. Die einzelnen Tatbestände kannst du den §§ 81 und 82 BetrVG entnehmen.
Das BAG hat so z.B. vor kurzem entschieden dass ein AN zu einem Gespräch über einen Aufhebungsvertrag keinen BR beiziehen kann...
Erstellt am 29.12.2007 um 12:35 Uhr von HaveFun
hallo!
so das treffen war gestern.
erst wollte er mich nicht mit rein lassen ich habe gesagt ich bin der vertrauensmann und die ma sagten dann ohne mich gehen sie wieder...
daraufhin war er ganz schoen zwider und hat gesagt das das fuer meine berufliche zukunft in der firma nicht foerderlich ist :-)
ich habe dann auch auf seinen schreibtisch (bevor er es verdecken konnte) die aenderungskuendigungen von ihm gesehen.
im gespraech hat er dann mehr auf den boesen betriebsrat rumgehackt als auf den letzten 5 mitarbeitern die mitausgelagert worden sind und noch einen alten arbeitsvertrag haben. die aenderungskuendigugen hatte er dabei, hat sie aber dann nicht rausgerueckt :-) (30% weniger lohn, etc. )
die 5 ma sind alle schon mind. 25 jahre in der firma teils schwerbehindert, etc. die ihm ein dorn im auge sind.
da dies alles norm. der brv macht bin ich froh dass es so gelaufen ist, niemand hat was unterschrieben, die ma haben sich bei mir bedankt und mir ist ein stein vom herzen gefallen.
gruss stefan
allgaeu