Gehaltsabrechnung - Die GL zieht AN immer 20-30 Stunden ab?
Erst einmal Nachträglich ein Frohes Weihnachtsfest gehabt zu haben . Habe da mal eine Frage !! Ein AN hat Probleme mit seiner Gehaltsabrechnung, Wir sind ein Busunternehmen u. der Kollege fährt im Linienverkehr, Er muß sich Ein u. Ausstempeln. Die GL zieht ihn aber immer 20-30 Stunden ab. Hat der BR eine Möglichkeit den Kollegen zu Helfen. Wenn ja, was können wir tun. Danke schon mal für Eure Antworten. mfg Truppmann
Community-Antworten (32)
27.12.2007 um 13:15 Uhr
@Truppmann Hat denn schon mal jemand nachgefragt, warum 20-30 Stunden, im Nirwana verschwinden?
27.12.2007 um 13:24 Uhr
nein bis jetzt noch nicht. Sie Meckern zwar immer , sind aber zu Feige, der GL Bescheid zu Sagen Unser Chef Rechnet manchmal die Stunden wie er Lust hat.
27.12.2007 um 13:41 Uhr
Truppmann, nehmt Ihr als BR denn Eure MBR hinsichtlich der Bewilligung von Mehrarbeitsstunden/Dienstplänen wahr?
27.12.2007 um 13:54 Uhr
Truppmann, "...sind aber zu feige..." Sie haben doch dich;-)
27.12.2007 um 13:59 Uhr
nein, noch nicht. Unser BR besteht erst seit Mitte November. Uns war es erst wichtig das die AN ihr Weihnachtgeld wieder bekamen u. das der Tariflohn Durchgesetzt wurde. Wir gehen erst im Januar aus Seminar für BR1.
27.12.2007 um 14:08 Uhr
Truppmann, das ich doch klasse:-) Und wenn es jetzt "Tariflohn" gibt, fragt ihr als nächstes,warum die Abrechnungen nicht stimmen. Du solltest aber sicher sein,das sie wirklich fehlerhaft sind.
27.12.2007 um 14:19 Uhr
deswegen war ja meine Frage : Hat der BR das Recht die Abrechnung des AN bei der GL Einzusehen
27.12.2007 um 14:33 Uhr
Die Abrechnung einsehen? Wenn der An zu dir kommt,mit seiner Abrechnung,hast du doch eine Abrechnung...
27.12.2007 um 14:59 Uhr
@Truppmann, meinst du dass?
Einsichtnahme in Lohn und Gehaltsabrechnungen..... http://www.wkw.at/docextern/ArbeitundSoziales/Extern/Arbeitsrecht/Betriebsrat/EinsichtsrechtedesBetriebsrates.htm
Nach § 80 Abs. 2 Satz 2 BetrVG Einsicht in die Lohn und Gehaltslisten!
27.12.2007 um 15:01 Uhr
Eigentlich ja , aber ich müsste doch die Stunden auf der Stempelkarte mit den der Abrechnung Vergleichen können, Weiterhin wie sind die Überstunden , Sonn u. Feiertagstunden Berechnet u. s. w. oder sollte ich mich da Irren.
27.12.2007 um 15:05 Uhr
@Truppmann Gesetzlich vorgeschriebene Aufzeichnungen
lies halt den Link.......ein bisschen muß du schon selbst tun......tztzt
Der Betriebsrat darf auch in alle anderen arbeitnehmerbezogenen Aufzeichnungen Einsicht nehmen, zu deren Führung der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet ist. Darunter fallen z.B.
Aufzeichnungen über geleistete Arbeitsstunden und gehaltene Ruhepausen,
Capiche?
27.12.2007 um 15:21 Uhr
Hallo pirat !!!! Danke Dir, das ist vdas was ich brauche u. auch Gesucht habe. Der Kanditat erhält 100 Punkte mfg Truppmann
27.12.2007 um 15:57 Uhr
Ahoi, Truppmann
"Der Kanditat erhält 100 Punkte.....
Ein * Kandidat* ist eine Person, die sich bei einer Wahl um ein Mandat oder Amt bewirbt. Danke ich habe schon eins! :-))
Viel Erfolg beim Seminieren, zur Vermeidung von zukünftigen Gesprächssackgassen.
27.12.2007 um 16:54 Uhr
"Die GL zieht ihn aber immer 20-30 Stunden ab. Hat der BR eine Möglichkeit den Kollegen zu Helfen. Wenn ja, was können wir tun"
Der Betriebsrat kann hier überhaupt nichts tun! INDIVIDUALRECHT!
Ergänzend: § 82 Abs.2 BetrVG
Schöner Link... der aus Österreich!
27.12.2007 um 17:20 Uhr
@Truppmann Der link wird Dir nicht helfen - egal was Du gesucht hast. Halte es mit peanuts' Hinweis...
27.12.2007 um 19:07 Uhr
Kölner, Peanuts, in solchen Fällen bliebe ja noch der § 85 BetrVG... (nicht dass ich ihn wieder zu meinen Lieblings§ erklären möchte, aber manchmal ;-) )
Truppmann, aber auch der § 85 hilft dem AN nur insofern weiter, als dass eine Einigungsstelle im Streitfall zwischen AG und BR über die Berechtigung seiner Beschwerde entscheidet, sie schafft keine Abhilfe, sondern verursacht Kosten, die der AG im günstigsten Falle scheut und zum Einknicken bewegt. vielleicht solltet Ihr Euch mal einen Seminaranbieter ins Haus holen, der Euch hilft Eure Baustellen zu sortieren und einen Abarbeitungsplan zu erstellen.
- Verfahren zur Genehmigung von Mehrarbeitstunden/Dienstplänen
- BV Zeiterfassungssystem...
27.12.2007 um 19:25 Uhr
Okay,alles fing mit einer "fehlerhaften Abrechnung" an... Wenn jetzt der AN zum BR geht, mit der Abrechnung,und meint das dort 20-30 Stunden fehlen... Dann kann er sich diese Abrechnung von der zuständigen Stelle erklären lassen. Wenn die Stunden dann immer noch verschollen sind, oder aber das Klima so schlecht das er sich nicht traut (Feige), kann sich der BR doch Arbeitszeitkonten und/oder Unterlagen der Zeiterfassung geben lassen , um das ganze abzugleichen. Oder nicht?
27.12.2007 um 19:34 Uhr
"in solchen Fällen bliebe ja noch der § 85 BetrVG... "
Warum nur kommt mir in den Sinn, dass der 85er hier nicht weiter hilft? Und eine Einigungsstelle sehe ich hier auch nicht!
Vielleicht ist der Betriebsrat ganz einfach nicht dafür zuständig, Lohn- oder Gehaltsforderungen auf deren Berechtigung hin zu überprüfen????
27.12.2007 um 19:57 Uhr
peanuts, sag mal wie hoch ist deine beliebtheit im Rat und der Belegschaft?... zumendest im forum bei en Stan. BRMs , dürftest du sehr weit hinten liegen :-)
und ja wir suchen hier den BRM des Monats und nein es wird nicht gewählt wer recht oder fachlich dem rest der (Betriebsrats)welt 299 jahre vorraus ist .-)
Du hast vieles gemein mit meinem BRV .....
27.12.2007 um 22:09 Uhr
Gibt es bei Euch Zeiten die gem. §21a Abs.2, Ziffer 1-3 ArbzG nicht als Arbeitszeit im Sinne dieses Gesetzes gesehen werden?
Gem. §21a Abs 7 ArbzG hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer auf Verlangen eine Kopie der Aufzeichnungen seiner Arbeitszeit auszuhändigen.
27.12.2007 um 22:25 Uhr
peanuts, m.E. geht es um Arbeitszeit und deren korrekte Berechnung. So habe ich von Anfang an argumentiert und so würde ich auch als BR vorgehen.
waschbär, Du verkennst wie gerne ich mich mit peanuts streite.
Truppmann, ein Mittel des BR kann hier auch darin liegen, keine Mehrarbeitsstunden mehr zu genehmigen, wenn diese nicht erfasst werden. Aber dazu müsste man erstmal Heinis berechtigten Einwand überprüfen.
27.12.2007 um 22:39 Uhr
Zu beachten währen noch eventuelle, in einem Tarifvertrag vereinbarte Ausschlussfristen. Deshalb sollten Ansprüche unverzüglich geltend gemacht werden, bevor sie verfallen.
27.12.2007 um 22:45 Uhr
"m.E. geht es um Arbeitszeit und deren korrekte Berechnung...."
Gerade aus diesem Grund wird der § 85 BetrVG kaum helfen und eine Einigungsstelle sehe ich schon gar nicht...
27.12.2007 um 23:02 Uhr
"m.E. geht es um Arbeitszeit und deren korrekte Berechnung...."
Gerade aus diesem Grund wird der § 85 BetrVG kaum helfen und eine Einigungsstelle sehe ich schon gar nicht...
27.12.2007 um 23:04 Uhr
peanuts, meinst Du, wenn Du es doppelst, dann verstehe ich es schneller? ;-)) Hat denn der § 85 eine Begrenzung in dem über was sich der AN beschweren darf?
27.12.2007 um 23:08 Uhr
peanuts, Däubler meint unter § 85 in RN 2: "Anders als § 84 Abs. 1 erwähnt § 85 Abs. 1 nicht ausdrücklich, was im Einzelnen Gegenstand einer Beschwerde i. S. dieser Vorschrift sein kann. Es gibt insoweit jedoch keinerlei Einschränkungen. Der Beschwerdegegenstand ist in beiden Normen identisch. Voraussetzung ist, dass der AN sich in seiner individuellen Position durch ein Handeln oder Unterlassen des AG oder anderer AN des Betriebs beeinträchtigt fühlt (siehe hierzu auch § 84 Rn. 6 ff.). Gegenstand einer Beschwerde können also auch Rechtsansprüche sein. Abs. 2 Satz 3 steht dem nicht entgegen..."
27.12.2007 um 23:31 Uhr
@Truppmann,
sorry, Nuss hat Recht der link gehört zu unseren Nachbarn...
Sie Meckern zwar immer , sind aber zu Feige, der GL Bescheid zu Sagen... das sind also mehr als einer? "überhaupt nichts tun! INDIVIDUALRECHT" ist das so?
Eine Überprüfung der Arbeitszeitkonten und der Unterlagen der Zeiterfassung, erscheind mir auf jeden Fall dringend erforderlich. § 87 (1)Abs.2
Was wären Weihnachtsplätzchen ohne Nuss, wie Suppe ohne Salz, Pirat ohne Schatz, oder Forum ohne peanuts!
28.12.2007 um 00:05 Uhr
Hammer,das ist fast wie "Stille Post":-) Wenn ich das System richtig verstanden habe, kommt jetzt: ...Lohn-und Gehaltsforderungen auf ihre Richtigkeit zu überprüfen...
Ich denke schon,das der BR in gewisser Weise dafür zuständig ist. Nehmen wir §99 Abs 1 BetrVG dazu.Oder §80 Abs 2 BetrVg.
Also wenn man will,kann man schon;-)
28.12.2007 um 00:46 Uhr
@all Es bereitet mir durchaus gewisse Schmerzen, aber peanuts hat vollkommen recht!
Ich würde es durchaus auch so sehen, dass es hier um (ausschließlich) individualrechtliche Inhalte aus dem AV geht! Der AN sagt: " Ich habe mehr gearbeitet, als ich auf meinem Lohnzettel angerechnet bekommen habe". Das kann jetzt richtig sein, oder falsch. Grundlegend ist aber die Frage, ob der AN einen Beweis liefern kann, dass er einen höheren Anspruch, auf quasi "Mehr-Entgelt" hat oder nicht. Das wiederum hat ein Gericht zu entscheiden...
Es würde vielleicht ein "Schuh draus" wenn sich der BR über die Einhaltung der Gesetze beim AG beschweren würde...z.B. den § 16 Abs. 2 ArbZG.
28.12.2007 um 01:39 Uhr
Aber geht es hier um die "letzte" Konsequenz? Oder erst einmal darum den AN in seinen "Bemühungen" zu unterstützen?
Wenn jemand kommt und meint das mit seiner Abrechnung etwas nicht stimmt, und er hat sie sich natürlich schon erklären lassen, was aber scheinbar an fehlenden 20-30 Stunden nichts ändert.
Sollte man dann nicht mit Hilfe von Unterlagen und Büchern und Tarif, versuchen, die Sache aufzudröseln? Zumal das ja scheinbar,so wie sich das anhört,beliebte Praxis des AG ist.
Oder lehnt man sich entspannt zurück und sagt:"Sorry , Individualrecht"
Das würde mir Schmerzen bereiten:-(
28.12.2007 um 01:50 Uhr
hallo Immi !!! Ich bin der selben Meinung wie du ,aber da sind Kollegen die möchten gerne aus einer Mücke einen Elefanten machen. Ich werde mir erst einmal die Monatsabrechnung des Kollegen Ansehen u. dann zur GL u. da seine Stempelkarte Nachrechnen ,erst dann werde ich weiter Sehen was sich Ergibt. Danke Euch allen für Eure Mühe u. das Ihr Eure Köpfe so Anstrengen musstet. mfg Truppmann
29.12.2007 um 21:25 Uhr
Truppmann, vielleicht hilft Euch dieses Urteil weiter bezüglich der Aufzeichnungspflicht des AG und des Rechts auf Einsichtnahme des BR? BAG Beschluß vom 6.5.2003, 1 ABR 13/02
Guten Rutsch Euch!
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