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Verfahrensanweisung

S
Sweety2306
Jul 2019 bearbeitet

Hallo. Es wurde eine Verfahrensanweisung für die Arbeit in der QS erstellt wo drin steht, dass man den Anweisungen des Vorgesetzten und dessen Zielvereinbarungen zu beachten hat. Den Erhalt dieser Anweisung mussten die Mitarbeiter unterschreiben. Allerdings wusste der BR davon gar nichts. Nun ist es zu einer Abmahnung eines Mitarbeiters gekommen, wo der AG sich auf diese Verfahrensanweisung bezieht. Ist der BR dzbgl. in der Mitbestimmung?

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Community-Antworten (4)

C
celestro

20.07.2019 um 16:39 Uhr

Kennen die MA den Inhalt der Zielvereinbarungen?

K
kratzbürste

20.07.2019 um 17:24 Uhr

Hoffentlich steht in der Anweisung auch, dass der Vorgesetzte sich bei seinen Anweisungen an die Regeln des § 106 GewO halten muss.

Ansonsten muss man schon wissen, was abgemahnt wurde. Ich würde den Fall mal grundsätzlich mit dem AG besprechen.

S
Sweety2306

21.07.2019 um 12:24 Uhr

Den MA's wurde diese Verfahrensanweisung vorgelegt und dann sollte man es gleich unterschreiben. Die Verfahrensanweisung selber ist total allgemein gehalten und besagt letztendlich nur, dass man sich an die Anweisungen des Vorgesetzten halten soll und die ISO 9001:2015 berücksichtigen soll und dafür zu sorgen hat, dass man diese lebt und weiterentwickelt.

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