Erstellt am 15.03.2014 um 19:07 Uhr von gironimo
So unmittelbar kann ich keine Mitbestimmung erkennen. Oder was willst Du da regeln?
Natürlich können sich einige Punkte im Zusammenhang mit der Verfahrensanweisung ergeben. Und natürlich hat der BR bei IT-Anwendungen vom Grundsatz her eine Mitbestimmung (wegen der Möglichkeiten der Verhaltens- und Leistungskontrollen) - aber bei dem von Dir genannten Vorgang als solchen ???
Aber Ihr habt ja einen Informationsanspruch aus dem § 80 BetrVG. Lasst Euch (notfalls unter Hinzuziehung einer Auskunftsperson) das ganze Procedere genau erläutern. Dann wird sich klarer zeigen, ob und an welcher Stelle der BR mitbestimmen kann.
Erstellt am 15.03.2014 um 19:25 Uhr von Oblatixx
Mal jetzt ganz blöd gefragt, was wollt ihr da mitbestimmen?
Wollt ihr, dass die Daten vielleicht nicht verschlüsselt werden?
Neee, ich versteh es nicht.
Erstellt am 16.03.2014 um 09:00 Uhr von Hartmut
Hallo noobbr, auch ich sehe da eher den Datenschutzbeauftragten involviert, als den BR.
Was mich ein wenig stört, ist die platte Verkündigung 'eine Info an den BR reicht'. Ob das stimmt oder nicht, kann dahingestellt bleiben ... aber zu dieser Aussage sollte man erst kommen, wenn man in vertrauensvoller Zusammenarbeit (!!) mit dem BR darüber gesprochen hat. Es fällt doch keinem ein Zacken aus der Krone, oder?
Erstellt am 16.03.2014 um 09:50 Uhr von Oblatixx
Stutzig würde ich weden, wenn der AG kommt und sagt:"He, Jungs und Mädels, hier habe ich neue, schicke Sticks für Euch. Und ab sofort werden nur noch DIE benutzt."
Da könnten irgendwelche Programme im Hintergrund irgendetwas aufzeichnen, was sicher nicht gut ist.
Aber nur Daten verschlüsseln ...
Erstellt am 16.03.2014 um 13:03 Uhr von polybär
@noobbr,
grundsätzlich sollten zumindest mobile datenträger immer verschlüsselt sein. da der ag das verfahren und scheinbar eine neue technik einführt und es eine verfahrenweisung geben wird UND diese ja auch bistimmt einen pssus enthlät was passiert wenn nicht solltet ihr das informationsrecht inanspruch nehmen.
a. er will was neues ggf neue technik
b. er will ja was geregelt haben das könnte sich ordnung im betreib nennen
@Oblatixx,
könntest du bitte innerhalb des sonnensystemy bleiben, danke ansonsten kommst du schnell in die rubrik. troll vorn herrn
Erstellt am 16.03.2014 um 13:51 Uhr von pillepalleTR
Es ist heute üblich, mobile Speichergeräte (Sticks, aber auch Festplatten in Laptops) zu verschlüsseln. Zumindest dort, wo sensible Daten anfallen.
Diese Verschlüsselung hat den Zweck, dass "Fremde" nicht so ohne Weiteres an die Daten rankommt, wenn der Lapi mal gestohlen wird etc.
Natürlich kann man jetzt als BR den Aufstand proben, weil man nicht "anständig" mit einbezogen wurde. Meiner Meinung nach gibt es dafür aber lohnendere Themen.
Erstellt am 16.03.2014 um 14:31 Uhr von Oblatixx
@polybär
Wo hast Du ein Problem?
Erstellt am 19.03.2014 um 08:28 Uhr von polybär
@Oblatixx,
"Da könnten irgendwelche Programme im Hintergrund irgendetwas aufzeichnen, was sicher nicht gut ist. "
und dann der satz"Und ab sofort werden nur noch DIE benutzt." es ist ja selbst redend WENN der AG die dinger anschafft und eine weisung raus gibt, das NUR diese USB Sticks verwendet werden dürfen, ansonsten wäre ja alles für die katz.
Erstellt am 19.03.2014 um 09:26 Uhr von Oblatixx
@polybär
Na und?
Stutzig werden ist doch wohl kein Verbrechen. Und darüber nachdenken auch nicht.
Erstellt am 19.03.2014 um 12:47 Uhr von polybär
@Oblatixx,
du musst dedenken was das für auswirkungen haben könnte. was heisst das genau? sollen die das aussetzen? einen extrenfachverständigen beauftragen der sich alle usb stick ansieht ob das ein spy app hinterlegt ist?????
oder sollen die eine verabredung treffen wer alles unternehmesdaten auf ungesicherten sticks lagert tranzportiert und dann verliert ?????
wenn ein fragender unsicher ist, versteht er den ansatz deiner antwort nicht.
ich bleibe dabei, die verschlüsselung der sticks ist wichtig, weil wenn dann ein stick 2weg" ist, braucht keiner angst zu haben das firmendaten an die öffentlichkeit kommen. für mich stellt das einen schutz der belegschaft dar auch wenn der ag ansatz ein ander ist.
der br sollte ausprinzip diese sticks verwenden, grade wenn er meint das der AG unsauber sein könnte
Erstellt am 19.03.2014 um 17:41 Uhr von Hirnrissig
Man kann sich das Leben auch selber unnötig schwer machen.
Jeder halbwegs vernünftige BR wird ja wohl entsprechende Tools auf seinem Rechner am laufen haben. Und jeder fremde Stick, auf dem bestimmte Daten gespeichert werden, gehört sowieso einmal komplett formatiert.
Warum also diese Aufregung?
Erstellt am 19.03.2014 um 17:50 Uhr von polybär
@Hirnrissig,
welche tools meinst du? und warum solte jeder br die haben ggf hat er nicht mal die wahl diese zu haben. dein formatieren hilft dir nicht.
das verschlüsseln ist schon sinvoll grade wenn der stick abhanden kommt.. dann hilft überbügeln erst recht nicht.
du solltest dir schon überegen wenn du schon meinst ein überflieger zu sein was du schreibst, google dir mal was "format" ist.das ist kein schredder !!!!
und dann guckst du mal was du auf deinem br pc installieren darfst nd wann, ich meine das sollest du eine einigermassen vernüftige firma haben, es auch fr den br pc regeln gibt, zumindest was das hema tools und programme installieren angeht.
aber ich denke du bist auch nr ei nick der nicht offen fragen mag und deshalb wieder einen tarn nick verwendet.schade, grade weil du ein br bist hätte ich mehr erwartet.
Erstellt am 19.03.2014 um 19:31 Uhr von pillepalleTR
Ich würde mal gerne wissen, wieviele derer, die meinen hier ne Antwort geben zu dürfen, überhaupt wissen, um was es hier technisch(!) geht...
Erstellt am 20.03.2014 um 21:15 Uhr von noobbr
noobbr
ich glaube das viele Verstehen worum es geht.das müsste ja in eigen Frimen ja auch so sein??? Zumindest zwei Menschen kennen das mit dem Verschlüseln?!! Was soll ich noch Schreiben? Ich habe auch keine weiteren Informationen.
Erstellt am 20.03.2014 um 21:57 Uhr von Nubbel
pillepalle, ups ich habe den link mit der userliste welche hier antworten dürfen nicht gefunden
Erstellt am 20.03.2014 um 22:10 Uhr von pillepalleTR
Schau mal im Talk nach. Da findeste bestimmt genug Links.
Erstellt am 21.03.2014 um 08:28 Uhr von Nubbel
Ich würde mal gerne wissen, wieviele derer, die meinen hier ne Antwort geben zu dürfen, überhaupt wissen, um was es hier technisch(!) geht...
Antwort 13 Erstellt am 19.03.2014 um 19:31 Uhr von pillepalleTR 231950
einer sicher.
wenn man auch das betiebsverfassungsgesetz als technisches wissen deklarieren möchte, würde es mit deiner forderung ein einsames forum
Erstellt am 21.03.2014 um 09:17 Uhr von pillepalleTR
Nubbel, was mich an dem Threadverlauf nervt, ist der hanebüchende Unsinn, den einige hier hinsichtlich der "Verschlüsselungsmystik" verbreiten.
"Der USB-Stick: der unbekannte Feind mit Direktzugang zur NSA und zum Mann im Mond."
Schlimmer: es werden bereits rechtliche Empfehlungen gegeben, ohne dass man (scheinbar) weiß, um was es überhaupt technisch geht.
Vergleichbar ist das vielleicht mit der Situation, wenn der AG meint, ein "Hochtechnisches Fliewatüüt-Rubbeldiekatz" anschaffen und in Betrieb nehmen zu wollen, und ein BR Amok läuft, weil er sich in der MB sieht.
Vielleicht war meine Ausdrucksweise (siehe dein Zitat) für die eine oder andere zarte Seele hier zu hart. Bei diesen armen, zarten Seelchen möchte ich mich daher offiziell entschuldigen. Sowas wird in diesem Thread garantiert nicht mehr vorkommen.
Dennoch bin ich der Meinung, man sollte erst dann zu Dingen eine juristische Meinung äußern, wenn man diese auch verstanden hat und weiß, um was es überhaupt geht.
Fazit: wenn man es nicht weiß und wenn man als BR sonst nix zu tun hat (siehe meine allererste Antwort im Thread!), würde ich den AG bitten, mal zu erklären, was es damit in technischer(!) Hinsicht auf sich hat.
Wenn das dann geklärt ist und man es auch verstanden hat, kann man ja immer noch seinen betriebsverfassungsrechtlichen Senf dazugegeben.
Erstellt am 21.03.2014 um 09:30 Uhr von Nubbel
ich gestehe....... in mancher hinsicht sprichst du mir aus der seele