Insolvenz - Ist die Geschäftsführung danach noch berechtigt, Personalentscheidungen zu treffen?
Unsere Firma hat Insolenz beantragt. Ist die Geschäftsführung danach noch berechtigt, Personalentscheidungen zu treffen. Bitte um Angabe des entsprechenden § aus der InsO
Community-Antworten (4)
27.12.2007 um 11:13 Uhr
@postman Ist denn schon der "Resteverwerter", sprich der Insolvenzverwalter bestellt? Kannst Du auch noch benennen um was für Personalentscheidungen es sich handelt?
27.12.2007 um 21:54 Uhr
ja, gibt es bereits. Bei der Personalentscheidung geht es um die Beurlaubung eines leitenden Angestellten.
27.12.2007 um 23:29 Uhr
@Postmann Beurlaubung geht...
28.12.2007 um 08:48 Uhr
... und leitende Angestellte fallen doch eh nicht unter die "Fuchtel" eine BR's - oder?!
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