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Insolvenz - Ist die Geschäftsführung danach noch berechtigt, Personalentscheidungen zu treffen?

P
postman
Jan 2018 bearbeitet

Unsere Firma hat Insolenz beantragt. Ist die Geschäftsführung danach noch berechtigt, Personalentscheidungen zu treffen. Bitte um Angabe des entsprechenden § aus der InsO

8.36004

Community-Antworten (4)

K
Kölner

27.12.2007 um 11:13 Uhr

@postman Ist denn schon der "Resteverwerter", sprich der Insolvenzverwalter bestellt? Kannst Du auch noch benennen um was für Personalentscheidungen es sich handelt?

P
Postmann

27.12.2007 um 21:54 Uhr

ja, gibt es bereits. Bei der Personalentscheidung geht es um die Beurlaubung eines leitenden Angestellten.

K
Kölner

27.12.2007 um 23:29 Uhr

@Postmann Beurlaubung geht...

B
Benno_BRB

28.12.2007 um 08:48 Uhr

... und leitende Angestellte fallen doch eh nicht unter die "Fuchtel" eine BR's - oder?!

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