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Alltersteilzeit - muss Arbeitgeber sich mit dem BR einigen?

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Allu
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, uns als BR interessiert, ob der Arbeitgeber eigenständig entscheiden kann, in wie weit den noch in Frage kommenden MitarbeiterInnen die Möglichkeit auf Alltersteilzeit eingeräumt wird. Oder muss er sich mit dem BR einigen. Hat jemand diesbezüglich eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen?????

Frohes Fest und allen weiterhin gutes Gelingen in der BR-Arbeit

12.65402

Community-Antworten (2)

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pirat

23.12.2007 um 15:15 Uhr

@Allu, habt ihr einen TV?

Wenn die regelung nicht dem §77 Abs.3 BetrVG unterliegt, kann der BR eine BV abschliessen, die besser ist als der Tarifvertrag.

Suchfunktion Altersteilzeit im Forum.

was zum lesen, weil bald Weihnachten ist... http://www.aus-innovativ.de/themen/7256_7303.htm

Für den Bereich der Altersteilzeit bedeutet dies, dass hier ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG besteht, da § 2 Abs. 2 ATG lediglich einzelne fragmentarische Regelungen zur Lage und Verteilung der Altersteilzeitarbeitszeit zu entnehmen sind....

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paula

23.12.2007 um 15:30 Uhr

Aber dem BR steht kein MBR zu ob der AG ATZ anbietet und ggf. wem er diese anbietet. Selbst wenn man sich der Meinung der Literatur hier anschließt und ein MBR nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG annimmt so ist damit nicht verbunden dass der BR über den Personenkreis mitbestimmen kann. Das kann er höchstens über "Kopplungsgeschäfte" errecihen

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