Alltersteilzeit - muss Arbeitgeber sich mit dem BR einigen?
Hallo, uns als BR interessiert, ob der Arbeitgeber eigenständig entscheiden kann, in wie weit den noch in Frage kommenden MitarbeiterInnen die Möglichkeit auf Alltersteilzeit eingeräumt wird. Oder muss er sich mit dem BR einigen. Hat jemand diesbezüglich eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen?????
Frohes Fest und allen weiterhin gutes Gelingen in der BR-Arbeit
Community-Antworten (2)
23.12.2007 um 15:15 Uhr
@Allu, habt ihr einen TV?
Wenn die regelung nicht dem §77 Abs.3 BetrVG unterliegt, kann der BR eine BV abschliessen, die besser ist als der Tarifvertrag.
Suchfunktion Altersteilzeit im Forum.
was zum lesen, weil bald Weihnachten ist... http://www.aus-innovativ.de/themen/7256_7303.htm
Für den Bereich der Altersteilzeit bedeutet dies, dass hier ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG besteht, da § 2 Abs. 2 ATG lediglich einzelne fragmentarische Regelungen zur Lage und Verteilung der Altersteilzeitarbeitszeit zu entnehmen sind....
23.12.2007 um 15:30 Uhr
Aber dem BR steht kein MBR zu ob der AG ATZ anbietet und ggf. wem er diese anbietet. Selbst wenn man sich der Meinung der Literatur hier anschließt und ein MBR nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG annimmt so ist damit nicht verbunden dass der BR über den Personenkreis mitbestimmen kann. Das kann er höchstens über "Kopplungsgeschäfte" errecihen
Verwandte Themen
Nochmal zur Urlaubsgewährung am Stück
Älter. . . da der thread über diese Thematik begrenzt war, möchte ich hier den folgenden Auszug von Haufe office reinkopieren, weil er dazu passt und meine im anderen thread geäußerte Meinung untermauert:
Pflicht des Arbeitgebers in Bezug auf SGB IX § 164
ÄlterHallo zusammen, laut § 164 SGB IX ist der Arbeitgeber ja verpflichtet zu prüfen, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen, insbesondere mit bei der Agentur für Arbeit arbeitslos oder arb
Vorteile eines Betriesrates - für Arbeitgeber Für Arbeitnehmer bzw. für Für Arbeitgeber
ÄlterGuten Morgen Betriebsrat-Community, Ich bin Praktikant in unserer Firma und hätte da eine Frage an euch. Ihr habt schon, wie ich in den letzten paar Wochen mitbekommen habe, Erfahrung, was den Bet
Betreuungskosten
ÄlterDas ist doch mal was nettes. Muss der Arbeitgeber Betreuungskosten übernehmen? Der Fall: Eine alleinerziehende Mutter wurde in den Betriebsrat gewählt. In ihrer Eigenschaft als Betriebsratsmitgli
Nachweis Untersuchungstermin bei Stufenweise Wiedereingliederung ohne Fehlzeit
ÄlterHallo, es dreht sich bei meiner Frage um folgende Annahme: Ein Arbeitnehmer wendet sich hilfesuchend an den Betriebsrat. Sein Fall stellt sich wie folgt dar: Ein lang erkrankter Arbeitnehmer kehrt i