Erstellt am 23.12.2007 um 14:15 Uhr von pirat
@Allu,
habt ihr einen TV?
Wenn die regelung nicht dem §77 Abs.3 BetrVG unterliegt, kann der BR eine BV abschliessen, die besser ist als der Tarifvertrag.
Suchfunktion *Altersteilzeit* im Forum.
was zum lesen, weil bald Weihnachten ist...
http://www.aus-innovativ.de/themen/7256_7303.htm
Für den Bereich der Altersteilzeit bedeutet dies, dass hier ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG besteht, da § 2 Abs. 2 ATG lediglich einzelne fragmentarische Regelungen zur Lage und Verteilung der Altersteilzeitarbeitszeit zu entnehmen sind....
Erstellt am 23.12.2007 um 14:30 Uhr von paula
Aber dem BR steht kein MBR zu ob der AG ATZ anbietet und ggf. wem er diese anbietet. Selbst wenn man sich der Meinung der Literatur hier anschließt und ein MBR nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG annimmt so ist damit nicht verbunden dass der BR über den Personenkreis mitbestimmen kann. Das kann er höchstens über "Kopplungsgeschäfte" errecihen