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BR-Vorsitzender soll gekündigt werden - einfach die Abt. wo er sitzt ausgegliedert werden?

B
Bauer
Jan 2018 bearbeitet

Endlich mal ein BR-Vorsitzender mit Mumm, aber das gab Schwierigkeiten und ich der BR-Stellv. hätte da jetzt gerne von Euch Ratschläge. Also der Fall ist so, unser Vors. hat der GL nach mehrmaligen Aufforderungen nun ein Ultimatum gestellt und zwar zur richtigen Abwicklung von Einstellungen und Überstunden. GL hat das als besonderes Weihnachtsgeschenk gesehen und ist auf 180. Nun ist es leider so, dass die Hälfte unseres BR Schisser sind und große Angst vor der GL (Kündigung) haben. Da der BR-Vors. ja bei einer seine Kündigung betreffenden Sache nicht zugegen sein darf, bin ich jetzt gefordert. Bitte gebt mir Tipps wie ich mich zu verhalten habe möglichst mit §§, denn ich möchte auf keinen Fall das mein Vorsitzender geht. Ursache ist sowieso nicht nachvollziehbar, denn was er in einem Schreiben von der GL eingefordert hat ist nur Recht, aber das sieht die GL anders. Soll ich die Gewerkschaft reinholen, aber bei einer Partabstimmung geht das ja auch wieder nicht. Dann habe ich schon leuten gehört, dass wenn das nicht klappen soll einfach die Abt. wo er sitzt ausgegliedert werden . H i l f e !!! Gruß Bauer

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Community-Antworten (2)

A
Aliosman

21.12.2007 um 16:12 Uhr

Hallo Bauer,

wie soll der Kollege gekündigt werden. Vorab betriebsbedingt kann der Kollege nicht gekündigt werden. Außerordentlich kann nur mit Zustimmung des Betriebsrates gekündigt werden. Und zum anderen sehe ich das als benachteilung eines BRM noch schlimmer ist es die Drohung an den Betriebsrat die geahndet werden kann. Siehe § 103, 78, 119, 121 BetrVG

K
Kölner

21.12.2007 um 16:23 Uhr

@Aliosman "[...] Vorab betriebsbedingt kann der Kollege nicht gekündigt werden." Das BAG sagt (in einigen wenigen Fällen) zwar was anderes, aber das sei in diesem Fall mal dahingestellt.

@Bauer Jetzt gilt es als Gremium genau aufzupassen und sich nicht auseinandernehmen zu lassen. Der Kündigung sollte nicht zugestimmt werden - alles weitere läuft dann über ein Arbeitsgericht; vor allem dann wenn die GL bockt!

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