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Ersatzmitglied falsche Ladung - Sind die gefassten Beschlüsse jetzt überhaupt rechtens?

S
Stan
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

in unserer vorletzten BR-Sitzung habe ich angekündigt, dass ich an der nächsten Sitzung nicht teinehmen kann. Unsere stellvertretene Vorsitzende erwähnte in diesem Zusammenhang, dass mein direktes Ersatzmitglied Urlaub hat. Dies habe ich auch bestätigen können. Außerdem hat der BR die Urlaubslisten. Trotzdem wurde er, obwohl er Urlaub hat, von unserem Vorsitzenden eingeladen (bei uns prinzipiell per Email) und hat natürlich bei der Sitzung gefehlt. Der nächste auf der Liste stand zur Verfügung, wurde aber nicht eingeladen. Da das Verhältnis zwischen meinem zweiten Ersatzmann und dem Vorsitzenden gespannt ist, vermute ich hier Absicht.

  1. Sind die gefassten Beschlüsse jetzt überhaupt rechtens?
  2. Da durch eine Teilnahme an einer BR-Sitzung der Kündigungsschutz 12 Monate beträgt, wurde er um dies "Privileg" gebracht. Zur Zeit ist das bei uns aber Gold wert. Kann man da irgendetwas machen?

Ich hoffe, es kann mir jemand meine Fragen beantworten. Vielen Dank im Voraus

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Community-Antworten (6)

B
br01

20.12.2007 um 21:03 Uhr

Die erste Frage die sich stellt ist ja wohl ob du selbst den ein Verhinderungsgrund hast ?

S
Stan

20.12.2007 um 21:26 Uhr

Verhindert war ich aufgrund eines kieferchirurgischen Eingriffs. Der Termin stand bei besagter Sitzung fest.

K
Kölner

21.12.2007 um 16:43 Uhr

@Stan Seit wann hat ein ordentliches BRM ein persönliches EBRM? Wie wäre es, wenn Du Deine Vermutung mal mit dem Gremium besprichst und je nach Lage der Dinge ein neuer BRV bestimmt wird?

Ansonsten sehe ich nicht, dass ein Beschluss ungültig sein sollte - auch hätte das geladene "EBRM Nr.1" trotz Urlaub kommen können, oder nicht?

S
Stan

21.12.2007 um 17:00 Uhr

Persönliches Ersatzmitglied ist natürlich zu weit gegriffen. Er ist halt der nächste auf der Liste. Da ich der einzige auf der Liste bin, ist dies nun mal die Reihenfolge. Aber wenn ich das hier richtig sehe, kann unser Vorsizende tatsächlich durch seine Einladepolitik, ihm unliebsame Leute verhindern. Er kann also Leute einladen, obwohl sie Urlaub haben und wenn sie dann nicht kommen, ist das eben Pech. Tolles System!

K
Kölner

21.12.2007 um 17:46 Uhr

@Stan Worüber regst Du Dich auf? Darüber, das einem EBRM der Kündigungsschutz verwehrt wurde? Du warst zunächst nicht anwesend. Ein EBRM ist geladen worden (wobei man auch noch - neben der Liste - über das Geschlecht in der Minderheit reden müsste).

Die Vorgehensweise sollte doch hinsichtlich der "Nachrückerschaft" eine ganz andere sein:

  • als einen der nächsten TOP's würde ich über Verhinderungsgründe, Nachladung von EBRM und Reihenfolge von Nachladungen reden
  • dann wird die ganze Sache mal deutlicher
  • zudem würde ich mich vorbereiten

Zudem gilt:

  • das einzelne BRM kann im Urlaub sehr wohl kommen; es sollte sich dazu nur rechtzeitig erklären
  • selbst wenn Du meintest/glaubtest/wusstest, dass das erste EBRM im Urlaub weilt, so muss es dennoch nicht verhindert sein. Redenden Menschen kann geholfen werden - auch im Gremium.
P
Peanuts

22.12.2007 um 10:57 Uhr

  1. Die Beschlüsse sind gültig!

  2. Wenn dem BRV bekannt war, dass das nachrückende Ersatzmitglied rechtmäßig verhindert ist, hätte das nächste Ersatzmitglied eingeladen werden müssen.

  3. Da das nächste nachrückende Ersatzmitglied nicht eingeladen wurde, hätte es das Recht, die nicht ordnungsgemäße Ladung vor einem Arbeitsgericht zu beanstanden.

"Er kann also Leute einladen, obwohl sie Urlaub haben und wenn sie dann nicht kommen, ist das eben Pech. "

So einfach geht das nicht! Der BRV sollte seine "Einladungspolitik" gründlich überdenken...

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