Hallo Ihr Betriebsratserfahrenen,
wir haben folgende Situation: Ein ständiges BR-mitglied kann aufgrund Arbeitsunfähigkeit nicht in den Betrieb kommen. Es erklärt sich aber als amstfähig, fordert aus diesem Grund an, über die Vorgänge im Betrieb auf dem Laufenden gehalten zu werden und stellt aus der Kenntnis der Vorgänge entsprechende Anträge. Bislang wurden dann diese Anträge zusammen mit einem Ersatzmitglied auf der nächsten Sitzung stets besprochen, da das betreffende Mitglied mitgeteilt hatte, nicht zu den Sitzungen zu erscheinen. Nun stellt das arbeitsunfähige aber amtsfähige Ersatzmitglied den Antrag eine Sitzung außerhalb des Betriebs zumachen, damit es daran teilnehmen kann. Fragen, die sich uns als verbleibendem BR stellen:
1) Ist der Sitzungsort zwingend auf das Betriebsgelände beschränkt, oder kann man z.B. auch eine Sitzung in der Wohnung eines arbeitsunfähigen BR-Mitglieds abhalten?
2) wenn ja zu 1), sind die dort gefassten Beschlüsse dann ordnungsgemäß und damit wirksam?
3) wenn ja zu 1), werden dann die zuvor gefassten Beschlüsse mit Ersatzmitgliedern unwirksam?
4) wenn ja zu 1) muss man dem Arbeitgeber mitteilen, dass eine Sitzung außer Haus stattfindet?

Bitte dringendst um Hilfe!