Sitzung außer Haus?
Hallo Ihr Betriebsratserfahrenen, wir haben folgende Situation: Ein ständiges BR-mitglied kann aufgrund Arbeitsunfähigkeit nicht in den Betrieb kommen. Es erklärt sich aber als amstfähig, fordert aus diesem Grund an, über die Vorgänge im Betrieb auf dem Laufenden gehalten zu werden und stellt aus der Kenntnis der Vorgänge entsprechende Anträge. Bislang wurden dann diese Anträge zusammen mit einem Ersatzmitglied auf der nächsten Sitzung stets besprochen, da das betreffende Mitglied mitgeteilt hatte, nicht zu den Sitzungen zu erscheinen. Nun stellt das arbeitsunfähige aber amtsfähige Ersatzmitglied den Antrag eine Sitzung außerhalb des Betriebs zumachen, damit es daran teilnehmen kann. Fragen, die sich uns als verbleibendem BR stellen:
- Ist der Sitzungsort zwingend auf das Betriebsgelände beschränkt, oder kann man z.B. auch eine Sitzung in der Wohnung eines arbeitsunfähigen BR-Mitglieds abhalten?
- wenn ja zu 1), sind die dort gefassten Beschlüsse dann ordnungsgemäß und damit wirksam?
- wenn ja zu 1), werden dann die zuvor gefassten Beschlüsse mit Ersatzmitgliedern unwirksam?
- wenn ja zu 1) muss man dem Arbeitgeber mitteilen, dass eine Sitzung außer Haus stattfindet?
Bitte dringendst um Hilfe!
Community-Antworten (5)
05.03.2007 um 17:05 Uhr
Arbeitsunfähig heisst nicht automatisch amtsunfähig (ein körperlich hart arbeitender MA kann durchaus Arbeitsunfähig sein, aber in die BR Sitzung kommen), aber er oder Sie muss physisch erscheinen. Beschlussfassungen im Umlaufverfahren etc. sind ungültig.
05.03.2007 um 17:16 Uhr
Hallo Betriebsratten, danke für den Hinweis. Die wichtige Frage ist aber für uns, muss ein Betriebsratsmitglied zu den Sitzungen in den Betrieb kommen, oder kann die Sitzung auch zum arbeitsunfähigen BR-Mitglied kommen.
05.03.2007 um 17:23 Uhr
Normalerweise wird die Arbeitszeit des BR und der Ort vom Arbeitgeber vorgegeben. Eine Änderung aus wichtigem Grund muss dem Arbeitgeber angezeigt werden. Ob eine Erkrankung eines BR Mitglieds ein wichtiger Grund ist...mag ich bezweifeln...desweiteren kann ein erkranktes BR Mitglied an den Sitzungen nicht teilnehmen da die Arbeitskraft auch dem Arbeitgeber nicht zur Verfügung steht. Beschlussfähig seit Ihr in diesem Fall nur mit geladenen Ersatzmitglieder. Wenn das erkrankte Mitglied eine Information haben möchte könnt Ihr diesem ja das Protokoll der Sitzung faxen ;-)
05.03.2007 um 19:13 Uhr
@ Janosch ,
du schreibst "Normalerweise wird die Arbeitszeit des BR und der Ort vom Arbeitgeber vorgegeben. "
Seit wann gilt das und wo kann ich das nachlesen !!!!!
06.03.2007 um 08:54 Uhr
Im allgemeinen Interesse liegt doch wohl, die BR-Kosten nicht ins unermessliche zu steigern. Es könnte also nicht sinnvol sein, bei einem arbeitsunfähigen BRM die Sitzung durchzuführen. Es kommen nähmlich Reisekosten auf Euch zu. Diese "Dienstreise" muss vom AG genehmigt werden. Wenn Ihr ohne Genehmigung dorthin fahrt und habt einen Unfall, dann wird die BG sich wohl erfolgreich winden. Und der AG und die Krankenkasse werden auch nicht erfreut darüber sein.
Also : Vorsichtig und lieber einen Schritt kürzer treten. Informiert Ihn was so los ist, aber wenn er an den Sitzungen nicht teilnehmen kann, dann hat er halt Pech gehabt. BR-Arbeit ist Arbeitszeit und hat lt. BetrVG auch während der AZ zu erfolgen. Dies ist eventuell auch nicht einzuhalten?
Ihr macht das schon!
Wünscht Ihm gute Besserung!
Benno
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