Erstellt am 20.12.2007 um 13:50 Uhr von böckelberger
hallo nixwisser,
wenn diese heute reinkommt, kannst du doch morgen eine ausserordentliche br sitzung abhalten,oder? unabhängig von der dir zur verfügung stehenden 3 tages frist. (diese wäre am 23.12 zu ende da es aber ein sonntag ist verlängert sich diese auf montag den 24.12 in anlehnung an die betriebsüblichen arbeitszeiten)
unterrichte dein arbeitgeber (am besten schriftlich) das ihr am 21.12 ein auuserordentliche br sitzung ab xx uhr abhalten werdet. trommle dein br zusammen (denke an ersatzmitglieder) und dann kann es losgehen.
gruß bökelberger
Erstellt am 20.12.2007 um 13:56 Uhr von nixwisser
Und wenn ich den AG ein bissel schmoren lassen will..??
Läuft die Frist tatsächlich am 24.12. ab, obwohl ja Betriebsruhe ist??
Erstellt am 20.12.2007 um 16:51 Uhr von bökelberger
die frage ist: wem willst du eins auswischen mit dem "schmoren" lassen? deinem chef oder deinem kollegen / in!!! ob du nun am 21 oder am 24.12 deine bedenken äußerst ist, glaube ich egal......
bezüglich der frist ist zu sagen, zeige mir bitte wo es steht dass irgendeine kündigungsfrist verlängert wird weil betriebsruhe ist? (siehe § 102 Abs. 2 Satz 3 betrvg) dort steht nur innerhalb von 3 tagen und schriftlich und nicht mehr oder weniger.
bökelberger
Erstellt am 21.12.2007 um 15:20 Uhr von Matze24
Bei Kündigung zappeln zuerst immer die, die gekündigt werden. Denn der Arbeitgeber hat das Hausrecht!
Der Gekündigte hat aber die Möglichkeit, mit dem Widerspruch des Betriebsrats gegen die Kündigung zu klagen.
Daher lässt sich nichts verzögern. Nur, Ihr seid aus dem Spiel, wenn Ihr die Frist auch nur um einen Tag versäumt und die/der Betroffene im Nachteil!!
Erstellt am 22.12.2007 um 10:09 Uhr von peanuts
"Denn der Arbeitgeber hat das Hausrecht!"
Was hat denn das Hausrecht mit Fristen zu tun? Nichts!
"Der Gekündigte hat aber die Möglichkeit, mit dem Widerspruch des Betriebsrats gegen die Kündigung zu klagen. "
Seit wann kann gegen eine fristlose Kündigung ein BR-Widerspruch eingelegt werden?
"(diese wäre am 23.12 zu ende da es aber ein sonntag ist verlängert sich diese auf montag den 24.12 in anlehnung an die betriebsüblichen arbeitszeiten) "
Die BGB Fristen berücksichtigen die betriebsüblichen Arbeitszeiten in keinster Weise! Die Frist endet mit Ablauf des 24.12.!!
"Und wenn ich den AG ein bissel schmoren lassen will..??"
Der AG kann sowieso kündigen; aber er darf die Kündigung nicht vor Ablauf der Anhörungsfrist zustellen! Würde er dies tun, ist die Kündigung in Sack und Asche gelegt! Verschlimmern könnt Ihr nichts.