Neue Einbauküchen Microwellengeräte
Ein freundliches Hallo an Alle... Wir haben in unserem Neubau Teeküchen für Patienten wie auch für Mitarbeiter bekommen. Dort sind Einbauküchen mit Microwllengeräten verbaut. Die Microwellen sind aber so hoch das Mitarbeiter unter 1,80 m Körpergröße keine Chance haben Unfallfrei Essen zu erwärmen. Laut DGVU verordnung ist Höhe auf 1,60 m zu beschränken. Von der BG haben wir auch nur den Hinweis auf die Verordnung und den Satz... wenn es höher ist müssen Warnschilder angebracht werden erhalten. Dies hilft uns im täglichen Alltag natürlich nicht weiter. Wir müssten erstmal wissen von oder bis wo diese 1,60 zählen?! Unterkannte Gerät oder Schrank oder Verkleidung des Gerätes..... Was können wir als BR noch tun bevor was passiert oder Mitarbeiter, die diese Microwellen aufgrund ihrer Körpergröße nicht mehr benutzen noch Abmahnungen wegen "Arbeitsverweigerrung" bekommen? Wer Hat da Tipps?
Community-Antworten (5)
18.07.2019 um 15:35 Uhr
Elefantenfüße bzw. andere Steighilfen anschaffen und benutzen?
18.07.2019 um 15:59 Uhr
Die Hauptgefahr ist ja das Verbrühen mit Flüssigkeiten. Deshalb sind solche Geräte idealerweise so aufzustellen, dass bei der Entnahme des Kochgutes dieses eingesehen werden kann. Die Durchschnittsfrau ist etwa 1,65 groß und etwa 90% der Frauen sind größer als 1,55. Insofern wäre es aus meiner Sicht sinnvoll, Mikrowellen so zu montieren dass auch die 1,55 Frau noch sicher mit ihr hantieren kann.
Sollte sie höher montiert sein, dann wäre das eine Gefährdung die im Rahmen der Belastungs- und Gefährdungsanalyse identifiziert werden sollte
"Elefantenfüße bzw. andere Steighilfen"? Das wäre ja wohl, den Teufel mit dem Beelzebub austreiben.
18.07.2019 um 16:09 Uhr
Ich frag mich nur welche Heinis so etwas planen. Oder seid Ihr etwa alle klein und übergewichtig und die Einbauhöhe der Microwelle ist Teil des betrieblichen Gesundheitsmanagements :-)
18.07.2019 um 16:55 Uhr
Exakt die gleiche Fehlplanung hatten wir in unserem neuen Bürogebaude auch. Wir haben einfach das Gespräch mit der Geschäftsführung aufgenommen. Am Ende des Tages wurde (von der GF) beschlossen, die Küchenmöbel entsprechend umbauen zu lassen, so dass die Mikrowellengeräte nun auch 1,55 Meter große Personen gefahrlos bedienbar sind.
18.07.2019 um 18:16 Uhr
Ein schlagkräftiges Argument ist doch hier sicher auch, dass die Geräte ebenfalls von den Patienten bedient werden können... Neben der Größe sind doch hier sicher auch körperliche Einschränkungen im Spiel...
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