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Urlaubsregelung

T
TextilBR
Jul 2019 bearbeitet

Hat der Arbeitgeber das Recht vorzuschreiben, dass ein Donnerstag nicht der letzte Urlaubstag ist und der Freitag (verkürzter Arbeitstag, da nur 5 Stunden) nicht der erste Arbeitstag sein darf ? Unser Unternehmen ist nicht tarifgebunden. Es gibt einen Betriebsrat mit 7 Mitgliedern.

37308

Community-Antworten (8)

T
titapropper

18.07.2019 um 12:27 Uhr

Dann frag doch mal den Betriebsrat.

M
MetallMaria

18.07.2019 um 12:46 Uhr

Regelungen die den Urlaub betreffen sind zwingend mitbestimmungspflichtig.

Frag bei euerm BR mal nach, ob es hier eine betriebliche Regelung bzw. eine Betriebsvereinbarung dazu gibt.

Ansonsten beauftrage den BR damit, hier eine Regelung mit dem Arbeitgeber anzustreben.

C
Cyber99

18.07.2019 um 13:01 Uhr

Zitat MetalMaria: "Frag bei euerm BR mal nach, ob es hier eine betriebliche Regelung bzw. eine Betriebsvereinbarung dazu gibt. Ansonsten beauftrage den BR damit, hier eine Regelung mit dem Arbeitgeber anzustreben."

Also für diesen Fall bedarf es nun wirklich keiner gesonderten Regelung. Da genügt der Blick ins BUrlG. Auf welcher gesetzlichen Grundlage sollte ein Arbeitgeber so eine Regelung überhaupt vorschreiben können?

M
Moreno

18.07.2019 um 13:11 Uhr

Cyber Du weißt doch, wenn sich bei solchen Urlaubsgrundsätzen der BR nicht einmischt oder sogar noch mit spielt hat es ein AN sehr schwer! Da nützt der Blick ins BUrlG auch nix!

P
Pjöööng

18.07.2019 um 14:29 Uhr

Ich denke dass uns hier noch ein interessantes Detail verschwiegen wurde.

Die Arbeitnehmer die bis Donnerstag einschließlich Urlaub nehmen dann vermutlich gerne noch am Freitag Überstundenausgleich.

T
TextilBR

18.07.2019 um 14:44 Uhr

natürlich nehmen die Kollegen(innen) gern an einem Freitag dann Freizeitausgleich (Überstunden) :-) Aber was ist, wenn keine Überstunden mehr vorhanden sind und der Arbeitgeber sagt "... Du musst für den Freitag Urlaub nehmen ....." ?

NB
nicht brauchen

18.07.2019 um 18:08 Uhr

Ach... die Diskussion hatten wir im Betrieb auch schon mal. Das ist das Dilemma bei unregelmäßiger Arbeitszeit. Wenn Ihr immer den Durchschnitt (das war die Empfehlung der Arbeitgebervertretung) nehmt so ist das dann egal. Beispiel: 40h Woche Freitag 5h. von Montag bis Freitag 8,75h gearbeitet. Soll jeden Tag 8h. Jeder Tag +0,75 aufs Zeitkonto. Freitag 5h also -3h. Summe 0 von Montag bis Freitag 8,75h gearbeitet. Soll jeden Tag 8h. Jeder Tag +0,75 aufs Zeitkonto. Freitag krank oder Urlaub (für Freitag +-0) also Woche +3h Natürlich dann auch umgekehrt. Wenn Montag krank oder Urlaub keine Änderung des Zeitkontos.

Das funktioniert sogar bei einer 2 Tage Woche mit echt unregelmäßiger Arbeitszeit. Beispiel: Montag 0,5h Dienstag 9,5h. Montag gearbeitet Schnitt 5h also -4,5h. Dienstag frei +-0h also -4,5h aufs Zeitkonto Montag frei (Urlaub oder krank) also 5h angerechnet +-0 aufs Zeitkonto Dienstag gearbeitet also +4,5h aufs Zeitkonto Selbst bei einer 5Tage und 10h Woche würde es funktionieren, wenn man nur 2 Tage arbeitet.

S
seehas

19.07.2019 um 13:43 Uhr

Ist es nicht so, dass ein Urlaubstag bei einer 5-Tage-Woche immer 1/5 der wöchentlichen Arbeitszeit beträgt. Es ist dabei völlig unerheblich wie viele Stunden der Mitarbeiter an dem Urlaubstag gearbeitet hätte. Wenn er dann 4 Tage Urlaub nimmt in einer Woche fehlt im immer noch ein ganzer Arbeitstag. Wenn er dann den fünften Tag gleitet, dann fehlt trotzdem 1/5 das nicht gearbeitet wurde und vom Stundenkonto abgezogen wird. Bei Krankheit ist das anders, hier muss immer gerechnet werden wie viele Stunden der Mitarbeiter gearbeitet hätte an dem Tag an dem er krank war. Diese Stunden müssen ihm dann gutgeschrieben werden.

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