Erstellt am 26.07.2006 um 11:13 Uhr von paula
ich würde natürlich offensiv vertreten, welche alternative ihr vertretet. hindern könnt ihr es nicht. evtl. stellt der umzug eine maßnahme nach § 111 ff BetrVG sein. aber hier insbesondere entscheident wie weit ihr vom bisherigen standort zukünftig entfernt sein. wenn es sich um eine betriebsänderung handeln sollte kann man die nachteile der mitarbeiter ggf. durch den sozialplan mildern
Erstellt am 26.07.2006 um 11:38 Uhr von janin
Danke an paule für die schnelle Antwort!