§37 (7) - Liste der zuständigen obersten Arbeitsbehörde - hat da einer von Euch einen Link für mich?
.... hat da einer von Euch einen Link für mich
Merci
Community-Antworten (3)
21.12.2007 um 10:58 Uhr
http://wpk.de/pdf/wpk-news_bgbl.pdf ??????????????????????????????????????????????????
etwas genauer würde die antwort , glaube ich verbessern .-)
21.12.2007 um 11:10 Uhr
@waschbär: nein, das Gesetzesblatt habe ich nicht gemeint. Der 37 (7) lautet: Unbeschadet der Vorschrift des Absatzes 6 hat jedes Mitglied des Betriebsrats während seiner regelmäßigen Amtszeit Anspruch auf bezahlte Freistellung für insgesamt drei Wochen zur Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, die von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt sind. Der Anspruch nach Satz 1 erhöht sich für Arbeitnehmer, die erstmals das Amt eines Betriebsratsmitglieds übernehmen und auch nicht zuvor Jugend- und Auszubildendenvertreter waren, auf vier Wochen. Absatz 6 Satz 2 bis 6 findet Anwendung.
Jetzt suche ich die hier als anerkannt bezeichneten Schulungs- und Bildungsveranstaltungen - da muss es ja irgendwo eine Liste dazu geben.
22.12.2007 um 11:54 Uhr
Eine solche Liste gibt es nicht!
Schulungen gem. § 37 Abs.6 BetrVG müssen ERFORDERLICH sein, damit der BETRIEBSRAT seine Aufgaben pflichtgerecht wahrnehmen kann.
Schulungen gem. § 37 Abs.7 BetrVG müssen lediglich einen Bezug zu Betriebsratstätigkeit haben und stellen einen individuellen Anspruch eines Betriebsratsmitgliedes dar. Geeignet sind somit sämtliche Schulungen, die auch nach §37 Abs. 6 BetrVG anerkannt sind. Allerdings ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, die Seminarkosten übernehmen zu müssen!
Im Prinzip handelt es sich um "Bildungsurlaub" für Betriebsratsmitglieder!
Verwandte Themen
Wer rückt nach?
ÄlterHallo BR Kollegen, ich hätte eine Frage zum Thema Vertretung im BR. Wir streiten seit einigen Tagen über das Thema Frauenquote. Jeder hat ein Gesetzgefunden zur Vertretung der BR Mitglieder ab
Nachrückerreihenfolge bei Sitzverschiebung durch Minderheitenquote
ÄlterHallo alle zusammen, ich habe eine Frage zur Interpretation des Ausgangs unserer Betriebsratswahl. Hier werden von verschiedenen Seiten die Gesetzestexte und Vorgaben unterschiedlich ausgelegt. Unse
Zwei Möglichkeiten des Nachrückens von einer Liste
ÄlterHallo, Erst mal zur Vorgeschichte: Wir hatten eine Listenwahl mit 2 Listen. Ich nenne sie mal Liste "A" und Liste "B". Die Sitzverteilung sah so aus: Liste "A" hatte 8 und Liste "B" hatte 3 Sitze im
Freistellung nach $37 Abs 7 BetrVG = Bildungsurlaub ?
ÄlterHallo, ich wühle mich hier durchs Internet und werde nicht schlauer. Vielmehr ist es immer verwirrender. Ich möchte eine dreijährige Fortbildung machen, die mich beruflich und persönlich weiterbringt
Wahlfälschung-?
ÄlterMoin, moin die Zweite! Ich weis garnicht wie ich es beschreiben soll aber nach dem bei uns die BR-Wahlen am 10.Mai gelaufen waren und das vorläufige Endergebnis feststand, gab es die ersten ungläub