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§37 (7) - Liste der zuständigen obersten Arbeitsbehörde - hat da einer von Euch einen Link für mich?

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xxccvv
Nov 2016 bearbeitet

.... hat da einer von Euch einen Link für mich

Merci

7.61403

Community-Antworten (3)

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Waschbär

21.12.2007 um 10:58 Uhr

http://wpk.de/pdf/wpk-news_bgbl.pdf ??????????????????????????????????????????????????

etwas genauer würde die antwort , glaube ich verbessern .-)

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xxccvv

21.12.2007 um 11:10 Uhr

@waschbär: nein, das Gesetzesblatt habe ich nicht gemeint. Der 37 (7) lautet: Unbeschadet der Vorschrift des Absatzes 6 hat jedes Mitglied des Betriebsrats während seiner regelmäßigen Amtszeit Anspruch auf bezahlte Freistellung für insgesamt drei Wochen zur Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, die von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt sind. Der Anspruch nach Satz 1 erhöht sich für Arbeitnehmer, die erstmals das Amt eines Betriebsratsmitglieds übernehmen und auch nicht zuvor Jugend- und Auszubildendenvertreter waren, auf vier Wochen. Absatz 6 Satz 2 bis 6 findet Anwendung.

Jetzt suche ich die hier als anerkannt bezeichneten Schulungs- und Bildungsveranstaltungen - da muss es ja irgendwo eine Liste dazu geben.

P
Peanuts

22.12.2007 um 11:54 Uhr

Eine solche Liste gibt es nicht!

Schulungen gem. § 37 Abs.6 BetrVG müssen ERFORDERLICH sein, damit der BETRIEBSRAT seine Aufgaben pflichtgerecht wahrnehmen kann.

Schulungen gem. § 37 Abs.7 BetrVG müssen lediglich einen Bezug zu Betriebsratstätigkeit haben und stellen einen individuellen Anspruch eines Betriebsratsmitgliedes dar. Geeignet sind somit sämtliche Schulungen, die auch nach §37 Abs. 6 BetrVG anerkannt sind. Allerdings ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, die Seminarkosten übernehmen zu müssen!

Im Prinzip handelt es sich um "Bildungsurlaub" für Betriebsratsmitglieder!

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