Elternzeit und Betriebsrat - auch die Zeit der BR-Sitzung auf dem Stundenkonto gutgeschrieben?
Ich werde nächstes Jahr in Elternzeit gehen, aber trotzdem Mitglied des Betriebsrates bleiben. Nun habe ich gelesen, dass der Argeitgeber die Fahrtkosten übernehmen muß. Wird mir dann auch die Zeit der BR.-Sitzung auf dem Stundenkonto gutgeschrieben ??
Community-Antworten (7)
19.12.2007 um 16:09 Uhr
19.12.2007 um 16:29 Uhr
@Steffi1975 Im Bezug auf die Fahrtkosten ist das BAG Urteil ja eindeutig. §37 Abs3 BetrVG sagt...die aus betriebsbedingten Gründen... Hm, Elternzeit, da liegt nun mal jede BR Sitzung ausserhalb deiner pers. Arbeitszeit. ...
19.12.2007 um 18:08 Uhr
Oh oh... über die wackelige Brücke würde ich nicht gehen.
Im Falle der Elternzeit finden die BR-Sitzungen ja ebend nicht aus betriebsbedingten Gründen außerhalb der persönlichen Arbeitszeit statt, sondern doch eher aus personenbedingten Gründen.
19.12.2007 um 18:23 Uhr
@Sternburg Du meinst Hängebrücke der jedes zweite Brett fehlt;-) Das war "laut" gedacht, versuchen kann man es, Pokern würde ich nicht...oder doch?
01.01.2008 um 22:02 Uhr
@Immi Also: Keine AZ, aber Fahrtkosten! Ansonsten würde ich mir als Behörde im Rahmen des BEEG (Lohnersatzleistungen) Gedanken über die Leistungshöhe machen.
01.01.2008 um 22:46 Uhr
@Kölner !Ich weiss! Aber mein AG würde es fressen:-) (ab damit auf`s Zeitkonto,kleiner Dienstweg) Da wette ich Kopf gegen... Natürlich nur so lange wir keinen neuen Personalchef haben;-)
01.01.2008 um 22:48 Uhr
@Immi Auch dieser müsste dies ersteinmal blicken (wollen)....
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