Zugang zu Wahllisten - Kann Einspruch erhoben werden?
Nicht alle Mitarbeiter wurden vom Betriebsrat informiert wo die Liste für Wahlvorschläge aushängt. Diese wurde hinter der Rezeption / Nebenzimmer ausgehängt Kann Einspruch erhoben werden, wenn ja wie und auf was beruft man sich ?
Community-Antworten (2)
19.12.2007 um 13:05 Uhr
@PeterI. ich weiss zwar nicht, wo sich euer Nebenzimmer befindet, aber wenn dort im allgemeinen alle Informationen, die die Kollegen (in Ermangelung eines "schwarzen Brettes") betreffen ausgehängt werden, ist es nur logisch, dass dort auch die Wahlvorschläge veröffentlicht werden....
19.12.2007 um 13:54 Uhr
Eine "Liste für Wahlvorschläge" muss auch gar nicht ausgehängt, oder deren Lage bekannt gegeben werden. Jeder interessierte kann ggf. selbst eine Liste machen. Wenn ich für eine beabsichtige Listenwahl eine Vorschlagsliste zusammenstelle, dann habe ich u.U. gar kein Interesse daran, dass sich dort Kreti und Pleti einträgt.
Wenn aber grundsätzlich eine Personenwahl angestrebt wird, dann wäre es einfach nur ungeschickt, den Standort der Liste nicht an wirklich alle AN bekannt zu geben.
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