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Korrektur der passiv Wahlberechtigten - Fristen zur Einreichung von Wahllisten?

H
HGL
Nov 2016 bearbeitet

Hallo hier ist nochmals HGL,

vielen Dank an Lotte für die Beantwortung meiner Frage zum passiven Wahlrecht Jetzt noch eine weitere Frage: Der Wahlvorstand wird morgen früh beschließen, den Kollegen in die Liste der passiv Wahlberechtigten aufzunehmen, Ihn persönlich darüber informieren, und eine korrigierte Liste der passiv Wahlberechtigten aushängen. Meine Frage: Ändert sich hier etwas an der in der Wahlausschreibung bestimmten Frist zur Einreichung von Wahllisten. Aushang der ursprünglichen Wählerlisten 18.09.06, Frist zur Einreichung entsprechender Wahllisten 02.10.06, Wahl 06.11.06.

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Community-Antworten (1)

F
Fayence

28.09.2006 um 00:00 Uhr

Die Fristen bleiben unberührt!

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