Hallo hier ist nochmals HGL,

vielen Dank an Lotte für die Beantwortung meiner Frage zum passiven Wahlrecht
Jetzt noch eine weitere Frage: Der Wahlvorstand wird morgen früh beschließen,
den Kollegen in die Liste der passiv Wahlberechtigten aufzunehmen, Ihn persönlich
darüber informieren, und eine korrigierte Liste der passiv Wahlberechtigten aushängen.
Meine Frage: Ändert sich hier etwas an der in der Wahlausschreibung bestimmten Frist zur Einreichung
von Wahllisten.
Aushang der ursprünglichen Wählerlisten 18.09.06, Frist zur Einreichung entsprechender Wahllisten 02.10.06,
Wahl 06.11.06.