Standortwechsel - Gibt es zwischen Bekanntgabe und Durchführung Fristen?
Hallo, unsere Firma hat vor unsere Niederlassung zu einer anderen zusammen zu verlegen. Meine Frage da alles immer noch in der geheimen Gerüchteküche brodelt. Wann muss der Arbeitgeber es dem Betriebsrat berichten und dem Arbeitnehmer ? Gibt es zwischen Bekanntgabe und Durchführung Fristen?
Danke für Eure Hilfe
Community-Antworten (3)
18.12.2007 um 20:50 Uhr
Banana, leider ist die Rechtslage da sehr schwammig. Es muss auf jeden Fall vor der endgültigen Umsetzung der Planung sein.
Der Däubler schreibt dazu unter § 111 BetrVG in RN 132: "Unbestrittenermaßen ist die Unterrichtung nur dann "rechtzeitig", wenn sie vor der praktischen Umsetzung der Planung erfolgt. Wichtiger ist die nicht mehr ganz so allgemein geteilte Feststellung, die Information des BR müsse zu einem Zeitpunkt erfolgen, zu dem noch nicht abschließend über die Betriebsänderung entschieden ist (Dafür LAG Baden-Württ. 27. 9. 04). In der Tat hätten Verhandlungen über einen Interessenausgleich keinen Sinn mehr, wenn die Würfel bereits gefallen wären und sowohl das "Ob" als auch das "Wie" der Betriebsänderung feststehen würden. Nicht mehr rechtzeitig ist die Einschaltung des BR deshalb dann, wenn bereits der Aufsichtsrat, die Gesellschafterversammlung oder ein Beirat um Zustimmung ersucht oder diese gar bereits erteilt wurde. Dies schließt nicht aus, dass der Aufsichtsrat bzw. die anderen genannten Gremien regelmäßig informiert und so auf dem Laufenden gehalten wurden; ausgeschlossen ist lediglich, dass der BR erst dann unterrichtet wird, wenn sich die Unternehmensleitung einem anderen Unternehmensorgan gegenüber bereits definitiv festgelegt hat. Auf der anderen Seite ist ebenso eindeutig, dass der BR an bloßen Vorüberlegungen nicht partizipieren muss; dem Unternehmer steht es frei, von sich aus abzuklären, ob überhaupt Handlungsbedarf besteht (LAG Düsseldorf 27. 8. 85). Zwischen "bloßen Vorüberlegungen" und einem fertigen Konzept, das lediglich noch mit dem BR abgestimmt werden muss, kann allerdings ein recht langer Zeitraum liegen; nimmt man das Gebot einer "rechtzeitigen" Information ernst, muss man den UN für verpflichtet ansehen, den BR bereits dann einzuschalten, wenn nach Ansicht des UN mehr für als gegen die Vornahme einer Betriebsänderung spricht. Je früher der BR beteiligt wird, umso eher ist eine "sozial verträgliche" Lösung erreichbar."
19.12.2007 um 00:51 Uhr
Die Planung ist weitgehenst abgeschlossen. Nur Wird noch nichts offiziell gemeldet. Uns wurde gesagt das der Betrieb auf Standortsuche ist und sobald etwas fest steht würde man uns informieren. Tatsache ist allerdings das Standort und Umzug bereits mit Datum fest stehen. Das habe ich allerdings aus inoffizieller Hand. Mir liegt auch der Bearbeitungsstandstand vor .....den ich aber nicht ausspielen kann, da er mir in Vertrauen gegeben wurde. Wie können wir als BR am besten verfahren das wir offizielle Informationen bekommen und beginnen können einen Sozialplan mit aus zu arbeiten. Der Umzug ist bereits in 7 Wochen und liegt ca 70km von unserem jetztigen Standort weg.
22.12.2007 um 15:14 Uhr
Banana, würde den AG auffordern, die MBR des BR umgehend einzuhalten, da Ihr Euch sonst gezwungen seht, rechtliche Schritte einzuleiten. Würde in dieser Situation auch von "vertraulichen" Informationen Gebrauch machen. Ihr müsst ja den Informant nicht nennen. Wenn der Umzugstermin schon feststeht, dann wissen ja schon ein paar mehr Leute Bescheid, die Euch hätten informieren können...
Wenn der AG nicht reagiert, dann würde ich wirklich einen RA einschalten.
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