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Schulungsanspruch JAV - auch eine "normale" BR-Schulung?

S
Stefan1982
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusamen ! Im BetrVG §37 Abs. 2 steht, dass ich mit Zustimmung des BRs berechtigt bin, an Schulungen teilzunehmen die für die JAV-Arbeit wichtig ist. Ich persönlich würde es auch als wichtig erachten, eine "normale" BR-Schulung mitzumachen wie z.B. BR I damit ich mehr über die Vorgehensweisen etc. im BR verstehe. Ist mir das gestattet, oder darf ich nur an den z.B. von der WAF angebotenen JAV-Seminaren (was ich bereits gemacht habe) teilnehmen ?

Für Eure Hilfe möchte ich mich bereits im vorraus bedanken,

Viele Grüße Stefan

6.83802

Community-Antworten (2)

H
HF

18.12.2007 um 13:22 Uhr

einen Anspruch auf Schulungen des BR hast du nicht.

§ 65 BetrVG Fitting, 23. Auflage Rn 14 ff.

S
stefan1982

18.12.2007 um 13:31 Uhr

Hallo ! Erst einmal vielen Dank für die rasche Antwort. Dann noch einmal zurück zum Thema. Ich lese im Fitting aber auch, dass >allgemeine Grundkenntnisse des BetrVG< ebenso erforderlich sind und geschult werden können. Auf welche Schulungsmaßnahme könnte ich dann nach JAV-Seminar I und II bei der WAF noch zurückgreifen ??

MfG Stefan

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