Hallo zusamen !
Im BetrVG §37 Abs. 2 steht, dass ich mit Zustimmung des BRs berechtigt bin, an Schulungen teilzunehmen die für die JAV-Arbeit wichtig ist. Ich persönlich würde es auch als wichtig erachten, eine "normale" BR-Schulung mitzumachen wie z.B. BR I damit ich mehr über die Vorgehensweisen etc. im BR verstehe. Ist mir das gestattet, oder darf ich nur an den z.B. von der WAF angebotenen JAV-Seminaren (was ich bereits gemacht habe) teilnehmen ?

Für Eure Hilfe möchte ich mich bereits im vorraus bedanken,

Viele Grüße Stefan