Neu in der JAV - ein paar Fragen an euch
Hallo zusammen,
ich bin JAV in einem recht großen Unternehmen und zuständig für eine der Niederlassungen. Bisher musste ich als JAV nicht wirklich tätig werden und diente mehr als Sprachrohr zwischen Auszubildenden und unserem BR Gremium. Nun ergibt sich allerdings wegen einer Neustrukturierung des Unternehmens eine neue Situation für mich und es stehen GJAV Wahlen an.
Unser derzeitiger GJAV-Vorsitzender beendet nächste Woche seine Amtszeit und ich habe recht gute Chancen diese Position zu übernehmen.
Da ich aber für diese Aufgabe auch gut vorbereitet sein möchte, habe ich ein paar Fragen an euch:
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Ich bin nun 24 Jahre alt. Laut meines Wissens darf als JAV nur bis zum 25. Lebensjahr tätig sein. Gilt das auch wenn meine Amtszeit sich noch auf 2 Jahre beläuft? Ich wäre dann ja 26.
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Das Unternehmen indem ich beschäftigt bin ist dezentral organisiert. Bisher war es so dass die GJAV von der Zentrale gestellt war. Es ist bei uns Gang und Gebe die Regionen als GJAV zu besuchen und regelmäßig Meetings zu halten, um sich gegenseitig auf dem aktuellsten Stand zu halten bzw. näher an den Auszubildenden zu sein.
Inwiefern kann sich mein Arbeitgeber quer stellen wenn ich dies genauso weiterführen möchte?
- Ich bin begeistert von der Fachkompetenz vieler user hier im Forum. Nun habe ich gelesen dass man als JAV Schulungsanspruch hat. Unsere Gewerkschaft führt zwar auch Seminare zum Thema JAV, allerdings wird mir von Seiten der bisherigen JAV´s und einigen BR-Mitgliedern davon abgeraten. Laut unserem BR-Vorsitzenden ist es auch nicht in Stein gemeißelt, welches Unternehmen die Schulungen durchführt und vor allem welches Seminar man besucht.
Könnt ihr mir ein wertvolles und informatives Seminar empfehlen?
Grüße und vielen Dank im Voraus Thomas
Community-Antworten (1)
29.11.2006 um 11:45 Uhr
Hallo Telefonmann,
zu Frage 1
das Alter bezieht sich nach § 61 Abs 2 BetrVG nur auf den Zeitpunkt der Wahl.
zu Frage 2
Informationen dazu findest Du ab § 72 BetrVG.
MfG Angi1
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