Ende der Betriebsratstätigkeit bei Wechsel der Niederlassung?
Ich bin in einem mittelständigen Unternehmen Mitte 2005 zu einem von 3 Betriebsräten einer Niederlassung gewählt worden und gleich darauf intern zum Gesamtbetriebsratsvorsitzenden aller Niederlassungen. Zum 01.07.07 habe ich aus dienstlichen Gründen die Niederlassung gewechselt. Soeben habe ich rückwirkend zum 01.07.2007 ein Dankschreiben seitens der Geschäftsleitung für meine Leistungen im BR erhalten, da meine Amtszeit formell 01.07.2007 endete?! Ist dies rechtens und wo gibt es den entsprechenden gesetzlichen Hintergrund?
Community-Antworten (1)
18.12.2007 um 10:24 Uhr
Hallo Uli 72,
wenn euer BR nicht für diese Niederlassung zuständig ist, ist das rechtens. Allerdings ist für diese Fälle vor der Versetzung der § 103 Abs. 3 BetrVG vorgesehen. Dort kann der BR einer solchen Versetzung ( Verlust des BR Amtes) widersprechen und der AG muß die Ersetzung der Zustimmung beim Arbeitsgericht beantragen.
MfG Angi1
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