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Vorgesetzter kann kein deutsch

S
StefanPaket
Jul 2019 bearbeitet

Servus miteinander,

folgende Frage: wir haben aktuell einen Vorgesetzten bekommen, der nur Englisch spricht (sitzt in UK). Allerdings haben wir Leute in unserem Team die nicht Englisch können. Eine Regelung im AV oder einer BV besteht nicht.

Gibt es eine allgemeine Regelung, dass ein Vorgesetzter in DE deutsch können muss? Auch in Bezug auf Arbeitsanweisungen?

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Community-Antworten (5)

C
Cyber99

16.07.2019 um 17:44 Uhr

Ich kann mir nicht vorstellen, dass es diesbezüglich irgendwelche Regelungen gibt. Stell Dir vor bei uns gibt es türkische Mitarbeiter, die seit über 30 Jahren in Deutschland sind und so gut wie kein Deutsch sprechen - und obwohl die schon so lange da sind haben deren Vorgesetzte bei uns immer noch kein türkisch gelernt. Suaheli wäre manchmal auch noch ganz praktisch - aber Alles kann man halt nicht können.

K
Kjarrigan

16.07.2019 um 17:49 Uhr

Nein es gibt keine gestzliche Regelung. Allerdings sollte der AG schon dafür Sorge tragen, dass Anweisungen verstanden werden. Da wird er dann - mind. bei Nachfragen der Kollegen - irgendjemanden ubersetzen lassen müssen.

In Bezug auf die Betriebsratsarbeit gibt es allerdings ein Urteil des ArbG Nurnberg (wenn ich es richtig im Kopf habe), dass der BR ein Recht hat auf Deutsch angehört und informiert zu werden.

R
rtjum

16.07.2019 um 17:54 Uhr

fordert doch entsprechend Sprachunterricht entweder für den Vorgesetzten oder aber die Kollegen, die kein Englisch können, und so lange die das nicht können, können die halt keine Anweisungen umsetzen. Wenn Eurer Chef will dass ihr die Arbeitsanweisungen versteht wird er was machen müssen. Wir sind nun mal in Deutschland und hier ist Englisch nicht die erste Sprache. Wir haben das Problem auch, manchmal bekommen wir Dinge in Englisch, die übersetzt dann jemand für uns, weil unser komplette 15-Gremium natürlich kein Englisch kann. Ist halt in internationalen Konzernen so.

B
betriebsratten

16.07.2019 um 18:03 Uhr

nachdem hier mal wieder fleissig gemutmmasst wird....

Zumindest Betriebsanweisungen sind verpflichtend in einer für denArbeitnehmer verständlichen Sprache zu erstellen. https://www.iso-45001-arbeitsschutzmanagement.de/arbeitsschutzmanagement/betriebsanweisung/

Und Gegenfrage für Arbeitsanweisungen-denen der MA ja Folge zu leisten hat... Wie denn wenn ders nicht versteht? Und welcher Richter würde es sanktionieren wenn der AG sagt dass eine Anweisung nicht befolgt wurde? VG von den Betriebsratten

J
junior73

22.07.2019 um 18:22 Uhr

In einem in Deutschland ansässigen Unternehmen ist die Geschäftssprache in der Regel Deutsch.Das erkennt man an Aushängen, Verträgen,, schriftlichen Anweisungenmetc.

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