Erstellt am 16.07.2019 um 15:44 Uhr von Cyber99
Ich kann mir nicht vorstellen, dass es diesbezüglich irgendwelche Regelungen gibt. Stell Dir vor bei uns gibt es türkische Mitarbeiter, die seit über 30 Jahren in Deutschland sind und so gut wie kein Deutsch sprechen - und obwohl die schon so lange da sind haben deren Vorgesetzte bei uns immer noch kein türkisch gelernt. Suaheli wäre manchmal auch noch ganz praktisch - aber Alles kann man halt nicht können.
Erstellt am 16.07.2019 um 15:49 Uhr von Kjarrigan
Nein es gibt keine gestzliche Regelung.
Allerdings sollte der AG schon dafür Sorge tragen, dass Anweisungen verstanden werden.
Da wird er dann - mind. bei Nachfragen der Kollegen - irgendjemanden ubersetzen lassen müssen.
In Bezug auf die Betriebsratsarbeit gibt es allerdings ein Urteil des ArbG Nurnberg (wenn ich es richtig im Kopf habe), dass der BR ein Recht hat auf Deutsch angehört und informiert zu werden.
Erstellt am 16.07.2019 um 15:54 Uhr von rtjum
fordert doch entsprechend Sprachunterricht entweder für den Vorgesetzten oder aber die Kollegen, die kein Englisch können, und so lange die das nicht können, können die halt keine Anweisungen umsetzen. Wenn Eurer Chef will dass ihr die Arbeitsanweisungen versteht wird er was machen müssen. Wir sind nun mal in Deutschland und hier ist Englisch nicht die erste Sprache. Wir haben das Problem auch, manchmal bekommen wir Dinge in Englisch, die übersetzt dann jemand für uns, weil unser komplette 15-Gremium natürlich kein Englisch kann. Ist halt in internationalen Konzernen so.
Erstellt am 16.07.2019 um 16:03 Uhr von Betriebsratten
nachdem hier mal wieder fleissig gemutmmasst wird....
Zumindest Betriebsanweisungen sind verpflichtend in einer für denArbeitnehmer verständlichen Sprache zu erstellen.
https://www.iso-45001-arbeitsschutzmanagement.de/arbeitsschutzmanagement/betriebsanweisung/
Und Gegenfrage für Arbeitsanweisungen-denen der MA ja Folge zu leisten hat...
Wie denn wenn ders nicht versteht?
Und welcher Richter würde es sanktionieren wenn der AG sagt dass eine Anweisung nicht befolgt wurde?
VG von den Betriebsratten
Erstellt am 22.07.2019 um 16:22 Uhr von junior73
In einem in Deutschland ansässigen Unternehmen ist die Geschäftssprache in der Regel Deutsch.Das erkennt man an Aushängen, Verträgen,, schriftlichen Anweisungenmetc.