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Änderungskündigung - Widerspruch des BR?

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lorifax
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen und Kolleginnen, in einer Anhörung nach §102 BetrVG zur Änderungskündigung eines Kollegen (einzige Bürokraft) gibt der AG folgende Veränderungen an: Arbeitszeitreduzierung von 37 Std. auf 30 Std. wöchentlich, entsprechende Reduzierung des Bruttogehalts, Wegfall aller Sonderleistungen.

Als Begründung führt er neben wirtschaftlichen Gründen an, dass Teilaufgaben des Kollegen in Zukunft von anderen Abteilungen (Grafik, Geschäftsleitung) übernommen werden, bzw. an Dienstleister ausgelagert werden sollen.

Frage: Kann der BR in diesem Fall wegen nach §102 Abs.3 Nr.1 die Zustimmung verweigern?

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Community-Antworten (2)

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paula

18.12.2007 um 02:15 Uhr

wie sieht es denn tatsächlich aus? Das der AG umorganisieren darf und dabei ggf. Arbeitsplätze wegfallen passiert ständig in Deutschland. Das sind nicht die sozialen Gesichtspunkte die das Gesetz meint. Wie sieht es denn mit der Sozialauswahl aus? Ist diese korrekt durchgeführt?

Wird der AN denn klagen? Ich denke mal mit den Sonderleistungen hat er keine schlechte Karten. Kündigungen zur Absenkung des Gehaltsniveaus sind selten von Erfolg gekrönt. Insbesondere wenn der AG hier nur an einen einzelnen AN ran geht.

L
lorifax

18.12.2007 um 12:11 Uhr

das Problem ist, dass wir ein Kleinstbetrieb sind mit 7 Angestellten und die Bürokraft nicht Aufgaben der Grafik übernehmen kann. So wird dann aus der Sozialauswahl ein Schuh. Geht es nur nach Betriebszugehörigkeit etc. ist die Auswahl nicht korrekt.

Ob der AN klagt ist noch nicht entschieden.

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