Hallo Kollegen und Kolleginnen,
in einer Anhörung nach §102 BetrVG zur Änderungskündigung eines Kollegen (einzige Bürokraft) gibt der AG folgende Veränderungen an: Arbeitszeitreduzierung von 37 Std. auf 30 Std. wöchentlich, entsprechende Reduzierung des Bruttogehalts, Wegfall aller Sonderleistungen.

Als Begründung führt er neben wirtschaftlichen Gründen an, dass Teilaufgaben des Kollegen in Zukunft von anderen Abteilungen (Grafik, Geschäftsleitung) übernommen werden, bzw. an Dienstleister ausgelagert werden sollen.

Frage: Kann der BR in diesem Fall wegen nach §102 Abs.3 Nr.1 die Zustimmung verweigern?