Erstellt am 17.12.2007 um 13:51 Uhr von Mona-Lisa
@40470,
der Betriebsrat ist nicht weisungsbefugt und kann dementsprechend auch nicht's verbieten.
Gibt es eine Betriebsvereinbarung zum Thema Nichtraucherschutz?
Erstellt am 17.12.2007 um 14:16 Uhr von SSGG
40470,
Raucher müssen wissen, daß das Rauchen in den Räumen untersagt und nicht erwünscht ist.
Hat keiner der dort Arbeitenden etwas gesagt oder hat sich dieser Mensch nicht darum geschert, daß Rauchen einzustellen?
Eine deutliche Ansage zum rücksichtslosen Verhalten wird nur durch das Aussprechen des vorherrrschenden Rauchverbotes Erfolg versprechen.
Erstellt am 17.12.2007 um 14:44 Uhr von 40470
Gerade höre ich von einer Kollegin, dass der GF ihm das Rauchen erlaubt hat!!!
Erstellt am 17.12.2007 um 15:04 Uhr von SSGG
...dann ist es aber auch nicht weit her mit der Fürsorgepflicht seitens des AG.
Wie Mona-Lisa bereits fragte, habt Ihr eine BV zum Nichtraucherschutz abgeschlossen und beinhaltet diese
ein generelles Rauchverbot?
Der Arbeitgeber ist nach Beschwerde seitens der AN verpflichtet, zur Wahrung der körperlichen Unversehrtheit der Nichtraucher ein Rauchverbot auszusprechen, siehe §5 Abs. 1 ArbstättVO. Ich gehe nicht davon aus, daß Abs. 2 für Euch zutrifft.