W.A.F. LogoSeminare

Rechtsprechung oder Tarifvertrag

J
Josch12
Jul 2019 bearbeitet

Was zählt Tarifvertrag oder Rechtssprechung?

Laut BAG Urteil muss ein schichtarbeiter an Feiertagen die er Arbeiten müsste im Jahresplan Urlaub nehmen.

Laut unserem Tarifvertrag, sind in die Urlaubszeit fallende Feiertage, Urlaubsfrei.

Was zählt jetzt?

25405

Community-Antworten (5)

§
§§Reiter

16.07.2019 um 12:53 Uhr

In Eurem Fall würde ich vermuten der TV, weil er für die MA günstiger ist. Allerdings kenne ich Euren TV nicht, ist das da wirklich nicht präziser geregelt? In unserem TV gibt es 2 Möglichkeiten: Entweder sind die Feiertage Urlaubsfrei, oder (MA im Schichtdienst) müssen an Feiertagen (an denen sie arbeiten müssten) Urlaub nehmen, erhalten dafür aber eine Gutschrift auf ihr Stundenkonto in Höhe von 1/5 der wöchentl. Arbeitszeit.

N
nicoline

16.07.2019 um 14:02 Uhr

Laut BAG Urteil muss ein schichtarbeiter an Feiertagen die er Arbeiten müsste im Jahresplan Urlaub nehmen. Habt ihr einen Jahresplan?

K
kratzbürste

16.07.2019 um 16:29 Uhr

Ich würde mal auch vom Günstigkeitsprinzip ausgehen.

P
Pjöööng

16.07.2019 um 17:28 Uhr

Ich meine mich dunkel zu erinnern dass nicoline mal ein gegenteiliges Urteil gepostet hat.

N
nicoline

16.07.2019 um 18:36 Uhr

Ich meine mich dunkel zu erinnern dass nicoline mal ein gegenteiliges Urteil gepostet hat. Ich meine mich dunkel zu erinnern, dass ich genau DAS BAG Urteil gepostet habe.

Ihre Antwort

Verwandte Themen

Urlaubsabgeltung bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit - für Ansprüche vor dem 02.08.2006 ein Vertrauensschutz für die Arbeitgeber in die bisherige Rechtsprechung des BAG?

Älter

Viele Betriebsräte treibt das Thema "Urlaubsabgeltung bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit" um. Das BAG hat sich sehr kurzfristig nach dem EuGH-Urteil der Sache angenommen. Es gibt eine

Unterliegt die Mitarbeiterin dem hauseigenen Tarifvertrag?

Älter

Hallo an Alle! nachdem ich hier bereits eine Menge Antworten auf meine Fragen erhalten habe, hoffe ich auch bei meiner jetzigen Frage wieder auf Antworten. Es geht um folgendes: Wir haben einen

Einsatz von Ein-Euro-Jobbern ist mitbestimmungspflichtig

Älter

Man glaubt es kaum! Neuer Beschluß. Fundstelle www.arbeitsrecht.de Der Einsatz von so genannten Ein-Euro-Kräften bei den Verwaltungsbehörden in Hessen unterliegt der Mitbestimmung des jeweiligen P

Nachträgiche Stimmabgabe: Berechnung Dreitage-Frist, § 35 Abs. 1 S. 2 WO

Wie gestaltet sich die Berechnung Dreitage-Frist in § 35 Abs. 1 S. 2 Wahlordnung vor dem Hintergrund der Rechtsprechung BAG 27.11.2024 – 7 ABR 32.23, NZA 2025 insbesondere in Hinblick auf die dortige

Urlaubsberechnung / Was für eine Zensur geht hier eigentlich ab? Unfassbar!

Älter

Eilt ! hallo alle zusammen , wir der BR haben am Donnerstag Sitzung mit dem AG , und wollen generell etwas abklären haben was wir auf der Fortbildung gelernt haben bzw. worauf man uns aufmerksam gemac