Rechtsprechung oder Tarifvertrag
Was zählt Tarifvertrag oder Rechtssprechung?
Laut BAG Urteil muss ein schichtarbeiter an Feiertagen die er Arbeiten müsste im Jahresplan Urlaub nehmen.
Laut unserem Tarifvertrag, sind in die Urlaubszeit fallende Feiertage, Urlaubsfrei.
Was zählt jetzt?
Community-Antworten (5)
16.07.2019 um 12:53 Uhr
In Eurem Fall würde ich vermuten der TV, weil er für die MA günstiger ist. Allerdings kenne ich Euren TV nicht, ist das da wirklich nicht präziser geregelt? In unserem TV gibt es 2 Möglichkeiten: Entweder sind die Feiertage Urlaubsfrei, oder (MA im Schichtdienst) müssen an Feiertagen (an denen sie arbeiten müssten) Urlaub nehmen, erhalten dafür aber eine Gutschrift auf ihr Stundenkonto in Höhe von 1/5 der wöchentl. Arbeitszeit.
16.07.2019 um 14:02 Uhr
Laut BAG Urteil muss ein schichtarbeiter an Feiertagen die er Arbeiten müsste im Jahresplan Urlaub nehmen. Habt ihr einen Jahresplan?
16.07.2019 um 16:29 Uhr
Ich würde mal auch vom Günstigkeitsprinzip ausgehen.
16.07.2019 um 17:28 Uhr
Ich meine mich dunkel zu erinnern dass nicoline mal ein gegenteiliges Urteil gepostet hat.
16.07.2019 um 18:36 Uhr
Ich meine mich dunkel zu erinnern dass nicoline mal ein gegenteiliges Urteil gepostet hat. Ich meine mich dunkel zu erinnern, dass ich genau DAS BAG Urteil gepostet habe.
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