Erstellt am 17.12.2007 um 16:05 Uhr von packer
wieso?
BR dürfen nicht benachteiligt werden... aber um deinen fall auch nur annähernd betrachten zu können bräuchte man schon mehr informationen. ich kann dir nur raten deine rechtsschutz mal in anwaltlicher hinsicht für ne beratung zu nutzen. alternativ kannste das natürlich auch als gewerkschaftlerin prüfen lassen...
Erstellt am 18.12.2007 um 09:26 Uhr von peanuts
"BR dürfen nicht benachteiligt werden... "
Eine Benachteiligung ist doch noch nicht einmal ansatzweise zu erkennen...
"aber um deinen fall auch nur annähernd betrachten zu können bräuchte man schon mehr informationen."
Das stimmt!
"ich kann dir nur raten deine rechtsschutz mal in anwaltlicher hinsicht für ne beratung zu nutzen. alternativ kannste das natürlich auch als gewerkschaftlerin prüfen lassen..."
Schadet ja nie...
Erstellt am 18.12.2007 um 10:04 Uhr von Angi1
Hallo Joni96,
laut § 9 TzBfG muß der AG einem Teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer, der den Wunsch nach einer Verlängerung seiner vertraglich vereinbarten AZ angezeigt hat, bei der Besetzung eines entsprechend freien Arbeitsplatzes bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigen, es sei denn, dass dringende betriebliche Gründe oder Arbeitszeitwünsche anderer teilzeitbeschäftigter AN entgegenstehen.
Also deinen Antrag (schriftlich) erneut stellen mit diesem Hinweis. So musst Du zumindest bei der nächsten Stellenbesetzung berücksichtigt werden.
MfG
Angi1
Erstellt am 18.12.2007 um 10:11 Uhr von peanuts
"So musst Du zumindest bei der nächsten Stellenbesetzung berücksichtigt werden."
Aber auch nur dann, wenn eine entsprechende Stelle im zeitlich beabsichtigten Umfang zu besetzen ist. Wird eine weitere Teilzeitstelle ausgeschrieben, kann ein AN diese Stunden nicht für sich "beanspruchen", um seine Stunden entsprechend aufstocken zu können.