BR Mitglied keine Std Erhöhung - aber Festeinstellung einer MA?
Hallo, bin 20 Std Kraft und haben die Frist verstreichen lassen um die Übernahme der Kollegin nicht zu gefähren. Das wars dann wohl für mich, oder?
Community-Antworten (4)
17.12.2007 um 17:05 Uhr
wieso?
BR dürfen nicht benachteiligt werden... aber um deinen fall auch nur annähernd betrachten zu können bräuchte man schon mehr informationen. ich kann dir nur raten deine rechtsschutz mal in anwaltlicher hinsicht für ne beratung zu nutzen. alternativ kannste das natürlich auch als gewerkschaftlerin prüfen lassen...
18.12.2007 um 10:26 Uhr
"BR dürfen nicht benachteiligt werden... "
Eine Benachteiligung ist doch noch nicht einmal ansatzweise zu erkennen...
"aber um deinen fall auch nur annähernd betrachten zu können bräuchte man schon mehr informationen."
Das stimmt!
"ich kann dir nur raten deine rechtsschutz mal in anwaltlicher hinsicht für ne beratung zu nutzen. alternativ kannste das natürlich auch als gewerkschaftlerin prüfen lassen..."
Schadet ja nie...
18.12.2007 um 11:04 Uhr
Hallo Joni96,
laut § 9 TzBfG muß der AG einem Teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer, der den Wunsch nach einer Verlängerung seiner vertraglich vereinbarten AZ angezeigt hat, bei der Besetzung eines entsprechend freien Arbeitsplatzes bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigen, es sei denn, dass dringende betriebliche Gründe oder Arbeitszeitwünsche anderer teilzeitbeschäftigter AN entgegenstehen.
Also deinen Antrag (schriftlich) erneut stellen mit diesem Hinweis. So musst Du zumindest bei der nächsten Stellenbesetzung berücksichtigt werden.
MfG Angi1
18.12.2007 um 11:11 Uhr
"So musst Du zumindest bei der nächsten Stellenbesetzung berücksichtigt werden."
Aber auch nur dann, wenn eine entsprechende Stelle im zeitlich beabsichtigten Umfang zu besetzen ist. Wird eine weitere Teilzeitstelle ausgeschrieben, kann ein AN diese Stunden nicht für sich "beanspruchen", um seine Stunden entsprechend aufstocken zu können.
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