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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Noch Normalschicht, bald Schichtdienst???

S
soho
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, in unserer Firma wird in normaler Tagschicht gearbeitet. Durch Umstruckturierung in nächster Zeit kann es sein das wir in Schichtdienst arbeiten sollen. Noch ist die GL nicht auf uns zu gekommen, aber es wird wohl in den nächsten Tagen passieren. Worauf müssen wir achten? Wo kann ich mich im Internet erkundigen? Kein MA hat in seinem Vertrag was von Schichtdienst stehen, wie wird das in diesem Fall gehandhabt? Danke für Eure Tipps SOHO

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Community-Antworten (2)

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pirat

16.12.2007 um 19:01 Uhr

@ soho, .....Kein MA hat in seinem Vertrag was von Schichtdienst stehen........ Steht im AV eine bestimmte AZ oder hat der AG bei der Einstellung des MA diesem gesagt, wie die AZ festgelegt ist, ändert das die Befugnisse des AG nicht. Die Angabe der AZ im AV oder bei der Einstellung stellt nur einen Hinweis auf die betriebsübliche Regelung dar, die der AG jederzeit ändern kann.

bei google.....oder der GEW findet man helfende Denkanstöße! http://asinfo.site.uni-wuppertal.de/cgi-bin/komnet-f/asinfo.cgi?setcat=BAS/8/1/4

Trotzdem seit ihr in der Mitbestimmung! § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG

L
Lonestar

17.12.2007 um 14:57 Uhr

Hallo SOHO, als ich bei der Fa. anfing gab es auch nur eine Tagschicht. Später führte sie auch eine Nachtschicht ein. Von einem Bekannten (arbeitet beim Finanzamt) erfuhr ich, dass jede neue Schicht (besonders Nachschicht) beim Gewerbeamt angemeldet werden muss. Ob's stimmt weiss ich nicht, aber klick mal die Seite vom Staatl. Amt für Arbeitsschutz an, da kannst Du das Arbeitsschutzgesetz runterladen. U.a. steht dort, dass Du das Recht hast Dich vorher ärztlich auf Tauglichkeit zur Nachtschicht untersuchen zu lassen. Sollte der Arzt Bedenken haben, wird er Dir ein Attest ausstellen. Ignoriert der AG dies oder schikaniert Dich kannst Du das der STAFA und der Gewerkschaft melden.

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