Erstellt am 16.12.2007 um 18:01 Uhr von pirat
@ soho,
.....Kein MA hat in seinem Vertrag was von Schichtdienst stehen........
Steht im AV eine bestimmte AZ oder hat der AG bei der Einstellung des MA diesem gesagt, wie die AZ festgelegt ist, ändert das die Befugnisse des AG nicht. Die Angabe der AZ im AV oder bei der Einstellung stellt nur einen Hinweis auf die betriebsübliche Regelung dar, die der AG jederzeit ändern kann.
bei google.....oder der GEW findet man helfende Denkanstöße!
http://asinfo.site.uni-wuppertal.de/cgi-bin/komnet-f/asinfo.cgi?setcat=BAS/8/1/4
Trotzdem seit ihr in der Mitbestimmung! § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG
Erstellt am 17.12.2007 um 13:57 Uhr von LoneStar
Hallo SOHO,
als ich bei der Fa. anfing gab es auch nur eine Tagschicht. Später führte sie auch eine Nachtschicht ein. Von einem Bekannten (arbeitet beim Finanzamt) erfuhr ich, dass jede neue Schicht (besonders Nachschicht) beim Gewerbeamt angemeldet werden muss. Ob's stimmt weiss ich nicht, aber klick mal die Seite vom Staatl. Amt für Arbeitsschutz an, da kannst Du das Arbeitsschutzgesetz runterladen. U.a. steht dort, dass Du das Recht hast Dich vorher ärztlich auf Tauglichkeit zur Nachtschicht untersuchen zu lassen. Sollte der Arzt Bedenken haben, wird er Dir ein Attest ausstellen. Ignoriert der AG dies oder schikaniert Dich kannst Du das der STAFA und der Gewerkschaft melden.