Konzernbetriebsrat ohne Gesamtbetriebsrat?
Hallo,
ist es möglich einen Konzernbetriebsrat zu gründen obwohl man keinen Gesamtbetriebsrat hat?
Community-Antworten (7)
14.12.2007 um 15:16 Uhr
Ja!
14.12.2007 um 15:17 Uhr
Wenn es in einem Konzernunternehmen nur einen einzigen BR gibt, dann nimmt dieser die Aufgaben des GBR wahr und kann somit die Errichtung eines KBR beschliessen.
14.12.2007 um 15:21 Uhr
Und in dem Fall, dass es meherere BR*s gibt? Das ist nämlich bei uns der Fall....
14.12.2007 um 15:41 Uhr
"Und in dem Fall, dass es meherere BR*s gibt?"
Ein GBR muss doch nur eingerichtet werden, wenn in einem UNTERNEHMEN mehrere Betriebsräte gewählt wurden.
Wenn aber z.B. pro Unternehmen nur ein Betriebsrat existiert und ein Konzern aus mehreren Unternehmen besteht, KANN ein KBR auch ohne GBR eingerichtet werden!
14.12.2007 um 16:48 Uhr
peanuts, Du kennst dich damit verdammt gut aus! darf ich Papi sagen ?
14.12.2007 um 22:38 Uhr
@Freitag1412 Demnach kann es auch BR's geben, die direkt einen KBR gründen - oder eben nicht, weil ein KBR "nur" optional ist und keine Pflicht!
29.06.2017 um 11:53 Uhr
Im Grundlagenseminar in Fulda haben wir vor kurzem (19. - 22.6.) gelernt, dass man nur einen Konzernbetriebsrat gründen kann, wenn es Gesamtbetriebsräte gibt. Das erscheint mir nun nach Sichtung des §54 Abs. 2 BetrVG nicht richtig zu sein.
Ich arbeite in einem Betrieb, der gleichzeitig ein Unternehmen ist. Ein weiteres Unternehmen, dem zwei Betriebe angehören, bildet mit "uns" zusammen einen Konzern. Verstehe ich es richtig, dass wir einen Konzernbetriebsrat aus dem BR unseres Unternehmens und dem GBR des anderen Unternehmens gründen könnten?
PS Ich hoffe, es ist richtig, hier an einen alten Thread anzuschließen, statt zum gleichen Thema einen Neuen zu eröffnen.
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