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Konzernbetriebsrat ohne Gesamtbetriebsrat?

F
Freitag1412
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

ist es möglich einen Konzernbetriebsrat zu gründen obwohl man keinen Gesamtbetriebsrat hat?

7.42207

Community-Antworten (7)

P
Peanuts

14.12.2007 um 15:16 Uhr

Ja!

S
Sternburg

14.12.2007 um 15:17 Uhr

Wenn es in einem Konzernunternehmen nur einen einzigen BR gibt, dann nimmt dieser die Aufgaben des GBR wahr und kann somit die Errichtung eines KBR beschliessen.

Siehe: http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__54.html

F
Freitag1412

14.12.2007 um 15:21 Uhr

Und in dem Fall, dass es meherere BR*s gibt? Das ist nämlich bei uns der Fall....

P
Peanuts

14.12.2007 um 15:41 Uhr

"Und in dem Fall, dass es meherere BR*s gibt?"

Ein GBR muss doch nur eingerichtet werden, wenn in einem UNTERNEHMEN mehrere Betriebsräte gewählt wurden.

Wenn aber z.B. pro Unternehmen nur ein Betriebsrat existiert und ein Konzern aus mehreren Unternehmen besteht, KANN ein KBR auch ohne GBR eingerichtet werden!

W
Waschbär

14.12.2007 um 16:48 Uhr

peanuts, Du kennst dich damit verdammt gut aus! darf ich Papi sagen ?

K
Kölner

14.12.2007 um 22:38 Uhr

@Freitag1412 Demnach kann es auch BR's geben, die direkt einen KBR gründen - oder eben nicht, weil ein KBR "nur" optional ist und keine Pflicht!

E
enigmathika

29.06.2017 um 11:53 Uhr

Im Grundlagenseminar in Fulda haben wir vor kurzem (19. - 22.6.) gelernt, dass man nur einen Konzernbetriebsrat gründen kann, wenn es Gesamtbetriebsräte gibt. Das erscheint mir nun nach Sichtung des §54 Abs. 2 BetrVG nicht richtig zu sein.

Ich arbeite in einem Betrieb, der gleichzeitig ein Unternehmen ist. Ein weiteres Unternehmen, dem zwei Betriebe angehören, bildet mit "uns" zusammen einen Konzern. Verstehe ich es richtig, dass wir einen Konzernbetriebsrat aus dem BR unseres Unternehmens und dem GBR des anderen Unternehmens gründen könnten?

PS Ich hoffe, es ist richtig, hier an einen alten Thread anzuschließen, statt zum gleichen Thema einen Neuen zu eröffnen.

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