Konzernunternehmen ohne Betriebsrat
Ist in einem Unternehmen, wo es keinen Betriebsrat gibt, aber dieses Unternehmen einem Konzern zuzurechnen ist, der Gesamtbetriebsrat und/oder der Konzernbetriebsrat zuständig? Muss der Gesamtbetriebsrat oder Konzernbetriebsrat einer Kündigung eines Mitarbeiters des Konzernunternehmens, in dem kein Betriebsrat vorhanden ist, zustimmen?
Community-Antworten (2)
19.08.2019 um 02:03 Uhr
Regelungen durch KBR/GBR sind auch für diesen Betrieb wirksam, WENN dieses Gremium ORIGINÄR zuständig war. Bei einer Kündigung handelt es sich aber nicht um eine solche Angelegenheit
19.08.2019 um 10:12 Uhr
Kein örtlicher BR - keine Beteiligung bei einer Kündigung. Aber sowohl GBR als auch KBR können in diesem Betrieb Wahlen einleiten.
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