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PR-Vorsitzende hält Unterlagen zurück - Was können wir tun?

J
Johanna
Jan 2018 bearbeitet

Liebe Kollegen, unser Personalrat hat zur Klärung eines Sachverhaltes einen externen Juristen beauftragt. Unsere Vorsitzende hat nun von dem Ergebnis lediglich mündlich in einer Sitzung berichtet. Sie verweigert Einsichtnahme oder gar eine Kopie des Schreibens. Da der Eindruck entstanden ist, sie habe die Angelegenheit, in der es um Fristen geht, möglicherweise verschleppt, wollen wir das Original sehen. Sie verweigert standhaft die Einsichtnahme. Was können wir tun? Der Vollständigkeit halber: Es geht um eine Angelegenheit, in der auch Personalratskollegen persönlich betroffen sind.

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Community-Antworten (4)

M
Majue

14.12.2007 um 14:32 Uhr

Hallo, wenn ihr euch schon im BR nicht einig seit, wird der AG dies sicherlich bald zu seinem Vorteil ausnutzen wollen. Der Vorsitzende hat nicht mehr Rechte, als jedes andere BR-Mitglied. Er ist lediglich das Sprachrohr des BR. Ihr solltet hart bleiben und die Einsichtnahme in das Schreiben verlangen! Wie wollt ihr denn Beschlüsse fassen, wenn euch die zugrunde liegenden Informationen nur per "stille Post" zur Verfügung stehen? Gruß J. M.

I
Immie

14.12.2007 um 15:20 Uhr

@Johanna §34 Abs 3 BetrVG Die Mitglieder des BR haben das Recht , die Unterlagen des Betriebrates und seiner Ausschüsse jederzeit einzusehen. Ich weiss allerdings nicht was das PersVG dazu sagt. Das müsstest du abgleichen.

DAH
Der alte Heini

14.12.2007 um 17:23 Uhr

Der Personalrat sollte den Vorsitzenden abwählen und sich einen Neuen gönnen.

P
pirat

14.12.2007 um 18:17 Uhr

Man(n) gönnt sich ja sonst nix........

Aufgaben Geschäftsführung des Personalrates § 32, 3 (3) Der Vorsitzende vertritt den Personalrat im Rahmen der von diesem gefaßten Beschlüsse. Nicht mehr und nicht weniger!

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