Erstellt am 14.12.2007 um 13:32 Uhr von Majue
Hallo,
wenn ihr euch schon im BR nicht einig seit, wird der AG dies sicherlich bald zu seinem Vorteil ausnutzen wollen. Der Vorsitzende hat nicht mehr Rechte, als jedes andere BR-Mitglied. Er ist lediglich das Sprachrohr des BR. Ihr solltet hart bleiben und die Einsichtnahme in das Schreiben verlangen! Wie wollt ihr denn Beschlüsse fassen, wenn euch die zugrunde liegenden Informationen nur per "stille Post" zur Verfügung stehen?
Gruß
J. M.
Erstellt am 14.12.2007 um 14:20 Uhr von Immie
@Johanna
§34 Abs 3 BetrVG
Die Mitglieder des BR haben das Recht , die Unterlagen des Betriebrates und seiner Ausschüsse jederzeit einzusehen.
Ich weiss allerdings nicht was das PersVG dazu sagt.
Das müsstest du abgleichen.
Erstellt am 14.12.2007 um 16:23 Uhr von Der alte Heini
Der Personalrat sollte den Vorsitzenden abwählen und sich einen Neuen gönnen.
Erstellt am 14.12.2007 um 17:17 Uhr von pirat
Man(n) gönnt sich ja sonst nix........
Aufgaben Geschäftsführung des Personalrates
§ 32, 3
(3) Der Vorsitzende vertritt den Personalrat im Rahmen der von diesem gefaßten
Beschlüsse. Nicht mehr und nicht weniger!