Erstellt am 09.07.2006 um 12:08 Uhr von Fayence
Ehrlich gesagt fällt mir kein einziger Grund ein, warum einem einzelnen BR-Mitglied eine Mitarbeiterliste zustehen sollte.
Wer enthält Dir diese denn vor bzw. bei wem hast Du diese angefordert?
Und vor allem, was möchtest Du damit überhaupt tun?
Erstellt am 09.07.2006 um 14:40 Uhr von ISAAK
@robu
Dem BR steht eine Mitarbeiterliste zu, wann immer er sie aktualisiert vom AG haben will.
(Natürlich nicht täglich)
Allerdings ist es mir sehr schwer verständlich, warum nicht jedes BRM eine Kopie davon für seine Arbeitsunterlagen vom BRV oder Schriftführer bekommen sollte.
Gruß ISAAK
Erstellt am 09.07.2006 um 15:11 Uhr von Fayence
"Dem BR steht eine Mitarbeiterliste zu, wann immer er sie aktualisiert vom AG haben will."
ISAAK,
ich bin mehr als gespannt, auf welcher Rechtsgrundlage Du diesen Anspruch 1. für den BR und 2. für ein einzelnes BR-Mitglied siehst, wenn die Erforderlichkeit aus konkretem Anlass nicht gegeben ist. Eine solche ist in der Fragestellung zumindest für mich nicht erkennbar.
Auch könnte eine Mitarbeiterliste nur aus Namen und Vornamen bestehen, was einem BR eher selten weiterhelfen dürfte!
Gruß
Fayence
Erstellt am 09.07.2006 um 15:40 Uhr von ISAAK
Fayence
zu 1 BR : Diesen Anspruch leite ich aus §80(2) BetrVG ab.
(s.Klebe 11.Auflage RN 14 >Generalklausel)
zu 2 BRM : Kein Anspruch, aber faire Zusammenarbeit innerhalb des BR
Gruß ISAAK
Erstellt am 10.07.2006 um 10:20 Uhr von paula
80 Abs. 2 BetrVG setzt aber auch voraus, dass es nach 80 Abs. 1 erforderlich ist. Das sehe ich so hier erst einmal nicht. Ich denke da muss man es ein bisschen konkretisieren....