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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Anspruch auf Mitarbeiterliste für Betriebsratstätigkeit - besteht der?

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robu
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,ich habe als neu gewähltes Mitglied im Betriebsrat um eine Mitarbeiterliste gebeten,diese wird mir vorenthalten. Frage:steht mir eine solche Liste zu, wenn ja, wie kann ich sie einfordern?

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Community-Antworten (5)

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Fayence

09.07.2006 um 14:08 Uhr

Ehrlich gesagt fällt mir kein einziger Grund ein, warum einem einzelnen BR-Mitglied eine Mitarbeiterliste zustehen sollte. Wer enthält Dir diese denn vor bzw. bei wem hast Du diese angefordert?

Und vor allem, was möchtest Du damit überhaupt tun?

I
ISAAK

09.07.2006 um 16:40 Uhr

@robu

Dem BR steht eine Mitarbeiterliste zu, wann immer er sie aktualisiert vom AG haben will. (Natürlich nicht täglich) Allerdings ist es mir sehr schwer verständlich, warum nicht jedes BRM eine Kopie davon für seine Arbeitsunterlagen vom BRV oder Schriftführer bekommen sollte.

Gruß ISAAK

F
Fayence

09.07.2006 um 17:11 Uhr

"Dem BR steht eine Mitarbeiterliste zu, wann immer er sie aktualisiert vom AG haben will."

ISAAK,

ich bin mehr als gespannt, auf welcher Rechtsgrundlage Du diesen Anspruch 1. für den BR und 2. für ein einzelnes BR-Mitglied siehst, wenn die Erforderlichkeit aus konkretem Anlass nicht gegeben ist. Eine solche ist in der Fragestellung zumindest für mich nicht erkennbar.

Auch könnte eine Mitarbeiterliste nur aus Namen und Vornamen bestehen, was einem BR eher selten weiterhelfen dürfte!

Gruß Fayence

I
ISAAK

09.07.2006 um 17:40 Uhr

Fayence

zu 1 BR : Diesen Anspruch leite ich aus §80(2) BetrVG ab. (s.Klebe 11.Auflage RN 14 >Generalklausel) zu 2 BRM : Kein Anspruch, aber faire Zusammenarbeit innerhalb des BR

Gruß ISAAK

P
paula

10.07.2006 um 12:20 Uhr

80 Abs. 2 BetrVG setzt aber auch voraus, dass es nach 80 Abs. 1 erforderlich ist. Das sehe ich so hier erst einmal nicht. Ich denke da muss man es ein bisschen konkretisieren....

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