Kostenaufrechnung BR-Schulung?
Also hab da mal eine Frage zur Aufrechnung unserer Geschäftsleitung - wenn BR-Mitglied auf Schulung geht- unsere Perso Abt. hat uns total geschockt was für Zahlen die da rausbekommen, auf unsere Frage wie die das gerechnet haben, hies es, das wäre ein gängiges System und basta. Kennt jemand so ein System oder kann er uns sagen was der AG wirklich einberechnen kann ? Denn wenn wir jetzt Seminarkosten gesamt also mit allem hierfür anfallendem zzgl. der für diese Zeit zu zahlenden Lohnkosten zzgl. einen Durchschnittssatz von 21 % für AG-Anteil zur Sozialversicherung rechnen, bleiben wir bei weitem unter der genannten Summe. Eine Ersatzkraft zusätzlich wurde auch nicht für die Zeit eingestellt - also bitte sagt uns was könnte fehlen in unserer Abrechnung. Danke mal im voraus.
Community-Antworten (7)
14.12.2007 um 12:53 Uhr
Hallo Rita1976, wen interessiert es, welche Kosten die Schulungen des BR`s verursachen. Der BR hat ein Recht auf Schulung und braucht sich nicht zu rechtfertigen, wenn sie nach Meinung des AG zu hoch sind. Auch eine Bekanntgabe der Schulungskosten an die Belegschaft ist nicht rechtens.
14.12.2007 um 13:00 Uhr
pit47, Dein Einwand zur Veröffentlichung ist richtig, war aber nicht gefragt.
Rita1976, Du hast nur Lohnnebenkosten gerechnet. Der AG muß bei seiner Kostenrechnung aber auch die gesamten (Sach-)Nebenkosten und Abschreibung einrechnen. Nur mal so als Beispiel: Bei uns liegt der kalkulatorische monatliche Verrechnungssatz für Projekte bei 13.500 Euro.
14.12.2007 um 13:29 Uhr
Danke mal, sicherlich hat pit47 recht, dass wir eigentlich keine Rechenschaft über Schulungskosten abgeben müssen, aber wir möchten ja auch nicht gerade als Nichtwisser dastehen und würden schon gern kontra geben können. Also möchte ich Robin H doch bitten mir die Sache mit dem Verrechnungssatz genauer zu erklären. Zum besseren Verständnis unserer Aufrechnung - 2-BR-Mitglieder, 1 gewerblich der andere Angestellter - 5 Tage Seminar - Gesamtkosten z.B. 3.000,00 Lohn-/Gehaltsaufwaltsaufwand(5Tg.)brutto z.B. 1.200,00 -durchschnittlich 21% für Sozialvers.Anteil AG - mehr würde der AG für diesen Zeitausfall erste mal auch nicht bezahlen, wenn richtig gearbeitet werden würde - rechnen wir jetzt nochmal 10% für sonstiges hinzu, so ist die Summe des AG um 90% höher als unsere, kann das wirklich hinkommen ? Danke für die Bemühungen der Detailierung im voraus. Gruß Rita
14.12.2007 um 13:38 Uhr
Hab doch noch etwas vergessen, Abschreibung ?(was meinst Du damit ?) Außerdem sind doch diese Gelder genauso wie die anfallenden Lohnkosten vom Arbeitgeber steuerlich auch wieder, z.m. zum Teil, abgesetztbar, was die tatsächliche Last wohl auch wieder schmälert, oder ? Danke nochmals - Gruß Rita
14.12.2007 um 14:02 Uhr
Hallo, worüber wird hier eigentlich diskutiert? Wie der AG die Kosten für den BR berechnet, ist doch seine Sache. Das ändert nichts an der Tatsache, das der BR ein Recht auf Schulungen lt. BetrVG hat. Ob er nun die anteiligen Lohnkosten inkl. aller evtl. Nebenkosten usw. zu den eigentlichen Schulungskosten (Teilnehmergebühr + Hotel usw.) dazurechnet, ist doch völlig egal! Sicherlich wird der BR auch weiterhin Schulungen besuchen, selbst wenn der AG intern die Kosten dafür ins Unermessliche hochrechnen würde. Somit sollte es dem BR egal sein, was der AG sich zusammenrechnet! Man sollte dann mal nachfragen, was er darin für einen Vorteil sieht, wenn er sich die Mühe macht und so eine "Milchmädchenrechnung" aufstellt! Gruß J. M.
14.12.2007 um 15:03 Uhr
Hallo Majue, es geht nicht nur darum, dass wir "nur" gerne wissen möchten wie er auf seine Summe kommt sondern um die Tatsache, das der AG sagt, diese Summe ist nicht tragbar für ein Unternehmen vom 120 Mitarbeitern und darum in Zukunft, trotz Beschlussfassung, keine weiteren Schulungen oder allerhöchstens für 1 Person 1 x pro Jahr zulassen will. Dann bliebe uns nur noch der Weg zum Arbeitsgericht um unseren Schulungsanspruch einzuklagen und wenn wir das machen würden, würde irgendwo anderst was einzusparen sein, z.G. Wegfall von zusätzl. Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld. Da unser Betrieb nicht tarif- bzw. sonstig organisiert ist und das WG immer als freiwillige Leistung aufgeführt wird, könnte er dies durchaus machen - somit steht der BR trotz eigentlichem Rechtsanspruch , dumm da, denn ob das die anderen Mitarbeiter verstehen werden ? Eigentlich wollen wir nur darum wissen, was wirklich "Abrechnungs-Fakt" sein kann! Gruß Rita
14.12.2007 um 20:33 Uhr
@Rita1976 Genau umgekehrt wird ein "Schuh" draus: Der AG muss zur Kenntnis nehmen. Hat DER GF was dagegen, dann muss ER das Arbeitsgericht, resp. muss ER die Einigungsstelle anrufen. Genehmigen muss ER Euch gar nichts...
Was die "Verrechnung" der BR-Kosten mit dem Urlaubs-/Weihnachtsgeld betrifft...§ 41 BetrVG und im Falle eines Falles "vorbeugen" (die Belegschaft über das Ansinnen der GL informieren). Das wäre im Sinne der vertrauensvollen Zusammenarbeit auch vielleicht mal notwendig.
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