Hallo zusammen,
wir haben in unserem Unternehmen 2 Standorte und einen gemeinsamen Betriebsrat. in der ersten Sitzung des gemeinsamen Betriebsrates wurde der Vorsitzende und der Stellvertreter gewählt. Beide kommen aus dem gleichen Standort obwohl in beiden Standorten ungeführ die gleiche Mitarbeiteranzah beschäftigt ist. (5 zu 4 Mitglieder pro Standort ).

Gibt es hierzu eine gesetzliche Regelung aus welchem Stadort ein Vorsitzender bzw. Stellvertreter kommen muss?
Danke für die Antworten