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Dieser Beitrag ist vor 6 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betriebsversammlung, Arbeitsschutz Präsentation

U
Unit
Jul 2019 bearbeitet

Ich bereite eine Präsentation (mit Power Point) für die nächste Betriebsversammlung vor.

Damit die MA besser verstehen, mein Vortrag könnte mit Bilder(z. B. ein Abteilung von weit ohne MA, Gegenstände, Räume, ecc..) begleitet werden die ich im Lager selber machen will.

Frage: Ist das erlaubt ? Kann es gegen irgendwelche Gesetz(z. B. Datenschutz) verstoßen ?

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Community-Antworten (3)

C
celestro

13.07.2019 um 15:16 Uhr

Würde mir nur das OK von der Firmenleitung geben lassen und dann ist gut.

R
rtjum

15.07.2019 um 10:34 Uhr

keine Ahnung wofür Du bBilder genau aus eurem Betrieb benötigst, wenn es um allgemeines Verständnis von Arbeitssicherheit/-schutz geht dann frag doch mal bei eurer Berufsgenossenschaft nach, die haben oft ganz tolle Bilder/Filme.

P
Pjöööng

15.07.2019 um 12:19 Uhr

Es hängt letztendlich davon ab, was auf den Bildern drauf ist und auch wie diese kommentiert werden. Wenn der informierte Besucher erkennen kann um wessen Arbeitsplatz, bzw. Gegendstände es geht, dann wird es kritisch.

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