AGG Präsentation - für nächste Betriebsversammlung?
Hallo,
weiss jemand von Euch, wo man eine Präsentation zum AGG herbekommt. Wir möchten das gerne für die nächte BV verwenden.
Danke Jens
Community-Antworten (10)
11.12.2006 um 13:41 Uhr
Hallo Jens, bei verschiedenen Verlagen gibt es Bücher und CD`s mit einer Präsentation zu kaufen. Im BR einen entsprechenden Beschluss fassen und der AG muss diese Anschaffung bezahlen.
11.12.2006 um 13:50 Uhr
Auch ne Möglichkeit, hab ich noch garnicht dran gedacht :-) Kennst Du ein gutes Buch, das Du evtl. empfehlen kannst???
Danke schonmal
Gruß Jens
11.12.2006 um 14:00 Uhr
@ Jens, versuche es doch einmal mit folgendem Link:
http://www.migration-boell.de/web/diversity/48_533.asp
und mache Dir ein bißchen Arbeit, um die Essenz vorzustellen
11.12.2006 um 14:56 Uhr
Jens, blöde Frage, seid Ihr denn schon geschult? Dann dürfte eine Präsentation doch das geringste Problem sein.
P.S. Hat denn auch Euer AG geeignete Maßnahmen ergriffen, seinen AN die Inhalte des AGG in geeigneter Art und Weise zu vermitteln? Oder möchtet Ihr ihm Arbeit abnehmen?
11.12.2006 um 15:18 Uhr
Hallo Fayence,
ja, wir haben schon eine Schulung gehabt. Wenn wir beispielweise eine Power Point Präsentation hätten, ist dass immer einfacher für die Mitarbeiter, als wenn man nur drüber redet. Leider ist bei uns neimand freigestellt, dann könnte man sicher selbst eine machen. Wir wollen nur etwas Zeit sparen, und manchmal gibt es ja nette Zeitgenossen die einen etwas zur Verfügung stellen.
Nein, wir wollen nicht die Arbeit des AG machen, dass soll er schon selbst. Wir werden auch darauf hinweisen, dass eine Schulung durch den AG erfolgen sollte. Wir machen eine Informationveranstaltung, keine Schulung. Denke dass ist doch nicht verkehrt als BR, oder siehst Du dass anders?
Gruß Jens
11.12.2006 um 15:28 Uhr
Jens, als BR kann/sollte man sich dem AGG durchaus im Rahmen einer BV annehmen. Aber passt auf, dass nicht doch noch eine "Schulung" daraus wird! :-)
P.S. Eine fehlende Freistellung nach § 38 BetrVG kann doch kein Hinderungsgrund dafür sein, die Inhalte einer Betriebsversammlung nicht vorbereiten zu können!
11.12.2006 um 16:10 Uhr
Fayence, Du hast ja grundsätzlich recht. Aber wenn man alles nur nebenher macht, und im Job (Gott sei Dank) auch so viel Arbeit ist, möchte man die Kollegen nicht unnötig belasten, auch wenn das eigentlich nicht unser Problem ist.
Normalerweise muss der AG dafür Sorgen, wenn man BR-Arbeit macht, für Ersatz zu sorgen. Aber wie oft und bei wievielen wird dass nicht gemacht und die Kollegen machen dann "meine" Arbeit mit. Wenn es irgendwie geht, möchte ich "meine" Arbeit nicht auf meine Kollegen abwälzen und benutze dann gerne Vorlagen um eine zeitersparniss für meine Kollegen zu haben, nicht für den AG.
Aber grundsätzlich hast du natürlich recht.
Gruß Jens
11.12.2006 um 16:30 Uhr
@ Jens , verstehe ich nicht.
Melde ich ab und gehe ins BR Büro, recherchiere und stelle das Ergebnis Deinen BR KollegInnen vor und geht damit in die BV.
Du möchtest Deine Arbeitskollegen aufgrund Deiner BR Tätigkeit nicht belasten, Du belastest Dich selbst, daß Du deine Position und Aufgabe nicht definierst. Ihr könnt in der BV auch für mehr Verständnis für die BR Arbeit sorgen. Was macht Ihr denn, wenn es so richig heftig wird und Ihr an einem eventuellen Interessenausgleich und Sozialplan oder an Betriebsvereinbarungen sitzt? Dann ist der Schrei der Kollegen nach dem BR um lauter zu hören...
11.12.2006 um 16:43 Uhr
Wie schon gesagt, grundsätzlich stimme ich dir zu SSGG, dennoch versuche ich es, wenn es geht, die Kollegen so wenig wie möglich zu belasten. Wenn ein Thema ansteht, dass absolut wichtig ist, melde ich mich auch schonmal für ein paar Tage ab, aber für eine Info, wollte ich nur etwas Zeit sparen.
Gruß Jens
11.12.2006 um 18:16 Uhr
Jens,
es wird Dir wohl kaum etwas anderes übrig bleiben, als Dich mit dem AGG noch einmal zu befassen. Die ersten Änderungen sind nämlich verabschiedet und treten ab 12.12.2006 in Kraft.
Verwandte Themen
Neue Definition Mobbing durch BAG
Älterentdeckt und für gut befunden : http://www.uni-augsburg.de/einrichtungen/gleichstellungsbeauftragte/downloads/mobbingneudefiniert.pdf Über viele Jahre haben das BAG und die Instanzgerichte den
Gf will BV zum AGG, nicht - zulässig?
ÄlterGf will BV AGG, nicht ! Hallo, meine GF will nicht das wir eine BV AGG abschliessen,er sagt er habe Order vom AG, mit dem BR keine BV in Richtung AGG zu machen ! Das sagte mir ein Freigestellter BR,
1. Betriebsversammlung eines neu gewählten Gremiums - Hilfe & Tipps?
ÄlterHallo, ich möchte mich kurz vorstellen. Mein Name ist Regina, bin ca. 40 Jahre alt & komme aus der Nähe von Frankfurt am Main. Ich bin seid ca. 3 Monaten in unserem neugwählten Betriebsrat. Am 19
Betriebsversammlung, Arbeitsschutz Präsentation
ÄlterIch bereite eine Präsentation (mit Power Point) für die nächste Betriebsversammlung vor. Damit die MA besser verstehen, mein Vortrag könnte mit Bilder(z. B. ein Abteilung von weit ohne MA, Gegenständ
AGG wie wird es umgesetzt - für weitere Antworten wäre ich dankbar
ÄlterAGG - wie wird es umgesetzt? Zu diesem Beitrag wird ein Seminar angeboten. Klicken Sie hier! ein Hallo an alle Ich habe da eine Frage bezüglich des neuen AGG. Ich wurde heute angespro