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AGG Präsentation - für nächste Betriebsversammlung?

J
Jens
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

weiss jemand von Euch, wo man eine Präsentation zum AGG herbekommt. Wir möchten das gerne für die nächte BV verwenden.

Danke Jens

5.515010

Community-Antworten (10)

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pit47

11.12.2006 um 13:41 Uhr

Hallo Jens, bei verschiedenen Verlagen gibt es Bücher und CD`s mit einer Präsentation zu kaufen. Im BR einen entsprechenden Beschluss fassen und der AG muss diese Anschaffung bezahlen.

J
Jens

11.12.2006 um 13:50 Uhr

Auch ne Möglichkeit, hab ich noch garnicht dran gedacht :-) Kennst Du ein gutes Buch, das Du evtl. empfehlen kannst???

Danke schonmal

Gruß Jens

S
SSGG

11.12.2006 um 14:00 Uhr

@ Jens, versuche es doch einmal mit folgendem Link:

http://www.migration-boell.de/web/diversity/48_533.asp

und mache Dir ein bißchen Arbeit, um die Essenz vorzustellen

F
Fayence

11.12.2006 um 14:56 Uhr

Jens, blöde Frage, seid Ihr denn schon geschult? Dann dürfte eine Präsentation doch das geringste Problem sein.

P.S. Hat denn auch Euer AG geeignete Maßnahmen ergriffen, seinen AN die Inhalte des AGG in geeigneter Art und Weise zu vermitteln? Oder möchtet Ihr ihm Arbeit abnehmen?

J
Jens

11.12.2006 um 15:18 Uhr

Hallo Fayence,

ja, wir haben schon eine Schulung gehabt. Wenn wir beispielweise eine Power Point Präsentation hätten, ist dass immer einfacher für die Mitarbeiter, als wenn man nur drüber redet. Leider ist bei uns neimand freigestellt, dann könnte man sicher selbst eine machen. Wir wollen nur etwas Zeit sparen, und manchmal gibt es ja nette Zeitgenossen die einen etwas zur Verfügung stellen.

Nein, wir wollen nicht die Arbeit des AG machen, dass soll er schon selbst. Wir werden auch darauf hinweisen, dass eine Schulung durch den AG erfolgen sollte. Wir machen eine Informationveranstaltung, keine Schulung. Denke dass ist doch nicht verkehrt als BR, oder siehst Du dass anders?

Gruß Jens

F
Fayence

11.12.2006 um 15:28 Uhr

Jens, als BR kann/sollte man sich dem AGG durchaus im Rahmen einer BV annehmen. Aber passt auf, dass nicht doch noch eine "Schulung" daraus wird! :-)

P.S. Eine fehlende Freistellung nach § 38 BetrVG kann doch kein Hinderungsgrund dafür sein, die Inhalte einer Betriebsversammlung nicht vorbereiten zu können!

J
Jens

11.12.2006 um 16:10 Uhr

Fayence, Du hast ja grundsätzlich recht. Aber wenn man alles nur nebenher macht, und im Job (Gott sei Dank) auch so viel Arbeit ist, möchte man die Kollegen nicht unnötig belasten, auch wenn das eigentlich nicht unser Problem ist.

Normalerweise muss der AG dafür Sorgen, wenn man BR-Arbeit macht, für Ersatz zu sorgen. Aber wie oft und bei wievielen wird dass nicht gemacht und die Kollegen machen dann "meine" Arbeit mit. Wenn es irgendwie geht, möchte ich "meine" Arbeit nicht auf meine Kollegen abwälzen und benutze dann gerne Vorlagen um eine zeitersparniss für meine Kollegen zu haben, nicht für den AG.

Aber grundsätzlich hast du natürlich recht.

Gruß Jens

S
SSGG

11.12.2006 um 16:30 Uhr

@ Jens , verstehe ich nicht.

Melde ich ab und gehe ins BR Büro, recherchiere und stelle das Ergebnis Deinen BR KollegInnen vor und geht damit in die BV.

Du möchtest Deine Arbeitskollegen aufgrund Deiner BR Tätigkeit nicht belasten, Du belastest Dich selbst, daß Du deine Position und Aufgabe nicht definierst. Ihr könnt in der BV auch für mehr Verständnis für die BR Arbeit sorgen. Was macht Ihr denn, wenn es so richig heftig wird und Ihr an einem eventuellen Interessenausgleich und Sozialplan oder an Betriebsvereinbarungen sitzt? Dann ist der Schrei der Kollegen nach dem BR um lauter zu hören...

J
Jens

11.12.2006 um 16:43 Uhr

Wie schon gesagt, grundsätzlich stimme ich dir zu SSGG, dennoch versuche ich es, wenn es geht, die Kollegen so wenig wie möglich zu belasten. Wenn ein Thema ansteht, dass absolut wichtig ist, melde ich mich auch schonmal für ein paar Tage ab, aber für eine Info, wollte ich nur etwas Zeit sparen.

Gruß Jens

F
Fayence

11.12.2006 um 18:16 Uhr

Jens,

es wird Dir wohl kaum etwas anderes übrig bleiben, als Dich mit dem AGG noch einmal zu befassen. Die ersten Änderungen sind nämlich verabschiedet und treten ab 12.12.2006 in Kraft.

Siehe: http://www.allgemeines-gleichbehandlungsgesetz.de/

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