Erstellt am 13.12.2007 um 19:20 Uhr von Mona-Lisa
@Franklin,
solange vom Gremium keiner zurücktritt, braucht ihr keine Neuwahl. Schwierig wird's, wenn einer den Bettel hinschmeisst........
Mit schwierig meine ich dann Neuwahlen!
Erstellt am 13.12.2007 um 22:40 Uhr von betriebliche trübung
franklin, bitte auch den §13 abs.2 nr. 1 betrvg im auge behalten.