W.A.F. LogoSeminare

BRV ablösen / abwählen - wie?

T
Tunnelbauer
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

ich habe eine schwierige Frage:

Uns BR - Mitglieder sind ( nach unserer Ansicht ) schwere Verfehlungen unseres BRV( freigestellt ) zu Ohren gekommen, die unserer Meinung nach nicht mehr gewährleisten, dass unser BRV seinen Pflichten Ordnungsgemäß nachkommen kann. Wie wäre die theoretische Vorgehensweise, um Ihn als BRV und BR abzulösen.

Danke im Voraus

4.95406

Community-Antworten (6)

K
Kölner

13.12.2007 um 10:22 Uhr

@Tunnelbauer "schwere Verfehlungen"... ...was immer das ist. Einfach bei der nächsten Sitzung auf die TO setzen, abwählen und einen neuen wählen. Fertig!

I
Immie

13.12.2007 um 10:24 Uhr

@Tunnelbauer Redet doch erst mal mit ihm... ...ist gar nicht schwierig...

T
Tunnelbauer

13.12.2007 um 10:27 Uhr

@Kölner

Danke für die prompte Antwort.

Ich kann leider die " schweren Verfehlungen" hier nicht näher erläutern, da ich weiß, dass unser BRV das Forum hier ebenfalls nutzt, und dieser Fall wohl so einmalig ist, dass er Bescheid wüßte.

JS
Jack Sparrow

13.12.2007 um 10:42 Uhr

@Tunnelbauer ...zu Ohren gekommen... Klar,und das glauben wir und setzen ihn ab. Und dann glaubst du das er diesen einmaligen Fall nicht wiedererkennt? Jetzt glaube ich...

A
Angi1

13.12.2007 um 11:24 Uhr

Hallo Tunnelbauer,

Kölners Antwort bezieht sich nur auf das Amt als Vorsitzender. Als BR könnt ihr ihn nicht abwählen.

MfG Angi1

R
Remstäler

15.12.2007 um 21:58 Uhr

Hallöchen miteinand !

Es ist nicht schwer einen BRV abzuwählen. Dazu genügt, wie bei der Wahl, zur Abwahl die einfache Mehrheit des BR Gremiums.Ohne Angabe von Gründen. Bei diesem Akt ist der Abgehwälte jedoch immer noch BR- Mitglied und ggf. freigestellt. Zum Entzug seiner Freistellung glaube ich gehört zu haben sei ein 2/3 Beschluss des BR von nöten. Die Entlassung aus dem BR ist in der Tat sehr Schwierig. Hier bedarf es eines Amtentehebungsverfahren nach § 23 BetrVG, und das dauert mindestens ein halbes Jahr.

Ihre Antwort