Urlaub für freigestellten BR-Vorsitzenden - wo genehmigen lassen?
Wo muss ich als freigestellter BR-Vorsitzender meinen Urlaub genehmigen lassen? Was passiert wenn der Antrag abgeleht wird.
Community-Antworten (4)
12.12.2007 um 20:07 Uhr
Servus Ralf, da Du keinen Vorgesetzten hast, kann ihn auch keiner ablehnen. Also mit dem Gremium abstimmen und dann der Personalabteilung mitteilen wann Du weg bist.
Gruß DidiJ
12.12.2007 um 20:12 Uhr
DANKE! Binn dann in Urlaub :-)
13.12.2007 um 12:54 Uhr
@RalfBeutlin,
beim Arbeitgeber natürlich.
13.12.2007 um 13:14 Uhr
"Wo muss ich als freigestellter BR-Vorsitzender meinen Urlaub genehmigen lassen? "
Als freigestelltes BRM ist man der Personalabteilung/dem Arbeitgeber direkt unterstellt!
"da Du keinen Vorgesetzten hast, kann ihn auch keiner ablehnen. "
Als freigestelltes BRM hat man sich an, in einem Betrieb geltende Urlaubsregelungen zu halten. Auch eine Ablehnung ist daher denkbar...
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