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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Urlaub für freigestellten BR-Vorsitzenden - wo genehmigen lassen?

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RalfBeutlin
Jan 2018 bearbeitet

Wo muss ich als freigestellter BR-Vorsitzender meinen Urlaub genehmigen lassen? Was passiert wenn der Antrag abgeleht wird.

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Community-Antworten (4)

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DidiJ

12.12.2007 um 20:07 Uhr

Servus Ralf, da Du keinen Vorgesetzten hast, kann ihn auch keiner ablehnen. Also mit dem Gremium abstimmen und dann der Personalabteilung mitteilen wann Du weg bist.

Gruß DidiJ

R
RalfBeutlin

12.12.2007 um 20:12 Uhr

DANKE! Binn dann in Urlaub :-)

M
Miezi21

13.12.2007 um 12:54 Uhr

@RalfBeutlin,

beim Arbeitgeber natürlich.

P
Peanuts

13.12.2007 um 13:14 Uhr

"Wo muss ich als freigestellter BR-Vorsitzender meinen Urlaub genehmigen lassen? "

Als freigestelltes BRM ist man der Personalabteilung/dem Arbeitgeber direkt unterstellt!

"da Du keinen Vorgesetzten hast, kann ihn auch keiner ablehnen. "

Als freigestelltes BRM hat man sich an, in einem Betrieb geltende Urlaubsregelungen zu halten. Auch eine Ablehnung ist daher denkbar...

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